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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.84

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Im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Voranschlagspost war für die Kontrollabteilung auffallend, dass der Voranschlag der Haushaltsstelle im Jahr 2014
auf € 272.300,00 gegenüber € 13.000,00 im Jahr 2013 anstieg. Im Budgetansatz
des Jahres 2015 ist diese Voranschlagspost auf insgesamt € 279.100,00 erhöht
worden. Mit Stichtag 23.06.2015 beliefen sich die getätigten Auszahlungen auf
€ 7.706,25. Nachdem die Kosten auf der Vp. 1/815000-523280 (GeldbezügeArbeiter-nicht ganzj. Gelegenheitsarbeiten-Asylanten S120) deutlich unter dem
prognostizierten Wert des Jahres 2014 blieben und sich diese Tendenz auch im
Jahr 2015 fortzusetzen schien, empfahl die Kontrollabteilung, diesem Umstand bei
der Erstellung des nächsten Budgets entsprechend Rechnung zu tragen.
Laut Stellungnahme des Amtes für Personalwesen wurde für den Voranschlag
2016 eine Richtigstellung im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung beantragt.
Die Kontrollabteilung konnte im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau die
Umsetzung im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2016 nachvollziehen. Der
diesbezügliche Budgetansatz wurde mit € 30.0000,00 veranschlagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Bei der Einschau wurden auch die vom gegenständlichen Amt tangierten Unterabschnitte des städtischen Rechnungsabschlusses durchleuchtet.
In den prüfungsrelevanten Jahren 2013 und 2014 vertrat das Amt für Grünanlagen
die Stadt Innsbruck bei der Gartenausstellung in Cervia (Italien). Die benötigten
Blumen, Pflanzen und diverse Materialen der „Ausstellungsstücke“ wurden im Unterabschnitt 815000 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze auf der Haushaltspost 729100 Sonst. Ausgaben-Gartenausstellung (2013: € 2.809,66 und
2014: € 3.897,79) budgetiert und ausbezahlt bzw. verbucht. Der Besuch der Gartenausstellung in Cervia wurde mit einem Zuschuss des Tourismusverbandes
Innsbruck und seiner Feriendörfer unterstützt. In den Jahren 2013 und 2014 wurde
auf der Post 810000 Leistungserlöse jeweils ein Betrag in Höhe von € 2.500,00 in
diesem Zusammenhang im genannten Unterabschnitt 815000 vereinnahmt.
Hinsichtlich der Budgetierung und Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die
im Zusammenhang mit einer Gartenausstellung stehen, stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Gebarungen laut VRV in der Ansatzgliederung 7 – Wirtschaftsförderung zu verarbeiten sind. Die Kontrollabteilung empfahl daher, entsprechende Haushaltsstellen für Einnahmen und Ausgaben für Ausstellungen im
bereits bestehenden Unterabschnitt 749000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen vorzusehen und bei der Budgetierung des städtischen Voranschlages in
Zusammenarbeit mit der MA IV zu berücksichtigen.
Im Anhörungsverfahren informierte die betroffene Dienststelle die Kontrollabteilung, dass die Absicht bestehe die Empfehlung zu verwirklichen, wobei die budgetäre Umsetzung noch mit der MA IV/Finanz- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung abgesprochen werde.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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