Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.85
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die Kontrollabteilung konnte die angesprochene Umsetzung im städtischen Voranschlag für das Rechnungsjahr 2016 eruieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
99
Im Bereich der Einnahmen waren die Leistungserlöse die finanziell umfangreichste
Position des Unterabschnittes 815000 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze. Die Leistungserlöse werden hierbei einerseits unterteilt in eine Post 810000
Leistungserlöse, die für die Budgetierung und Verrechnung von Leistungen gegenüber Dritten herangezogen wird und andererseits in eine Post 810009 Leistungserlöse für den umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch. Die Rechnungslegung
der beiden genannten Voranschlagsposten fußt auf den Kalkulationsgrundsätzen
des Stadtsenatsbeschlusses vom 06.05.2009 (Zl. III-5470/2009-SB) und kommt
auch bei den Dienststellen des Straßenbetriebes und der Land- und Forstwirtschaft zur Anwendung. Darüber hinaus beinhaltet die Kalkulation u.a. auch einen
Verrechnungszuschlag, der jedoch nicht bei stadtinternen Verrechnungen oder
gegenüber stadteigenen Betrieben schlagend werden soll.
Eine rechnerische Überprüfung der ursprünglichen Stundensätze war für die Kontrollabteilung mit dem vorliegenden Datenmaterial nicht durchführbar. Weiterführende Nachforschungen brachten das Ergebnis, dass auch der Mitarbeiter der
MA IV, der die ursprüngliche Berechnung durchführte, den Rechengang nicht
mehr rekonstruieren konnte. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Stundensätze neuerlich zu berechnen um die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation sicherzustellen. Sollte bei der Neuberechnung eine Abweichung zu den verrechneten Sätzen auftreten, empfahl die Kontrollabteilung einen neuerlichen Beschluss im
Stadtsenat herbeizuführen.
Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass das
Amt für Grünanlagen Kontakt mit der MA IV aufnehmen werde, da diese die ursprüngliche Kalkulation durchgeführt hat.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2015 teilte das Amt für Grünanlagen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit mit, dass eine Beschlussvorlage
mit den neu kalkulierten Stundensätzen vorgelegt werde, sobald diese seitens der
MA IV beigebracht werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
100
Die Vorschreibungen an die IIG & Co KG betrafen im Jahr 2014 rd. 80 % des finanziellen Volumens der oben beschriebenen Post 810000 Leistungserlöse für die
Verrechnung gegenüber Dritter. Der Kontrollabteilung lag bezüglich des Leistungsaustausches ein Vereinbarungsentwurf zwischen der IIG & Co KG und der
Stadt Innsbruck aus dem Jahr 2005 vor. Seit dem Jahr 2005 des angesprochenen
Vertragsentwurfes wurde der Auftragsumfang mehrmals verändert. Der Vertrag
wurde jedoch seitens der Stadt Innsbruck – lt. den übermittelten Unterlagen – nicht
unterfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, eine schriftliche Vereinbarung bezüglich
der Betreuung von Grünanlagen mit der Innsbrucker Immobilien Gesellschaft & Co
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
75