Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.86

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KG abzuschließen und zukünftige Änderungen des Vertragsumfanges mittels Vertragszusätzen zu regeln.
Im Anhörungsverfahren gab das Amt für Grünanalgen an, dass aufbauend auf den
Entwurf aus dem Jahr 2005 eine schriftliche Vereinbarung angestrebt wird.
Bei der Abfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 hinsichtlich des Standes der angestrebten Umsetzung wurde seitens des genannten Amtes kommuniziert, dass eine Vertragsformulierung in Ausarbeitung und eine Unterfertigung
nach Abschluss der Vertragsüberarbeitung geplant sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

101

Das Amt für Grünanlagen vereinnahmte auf mehreren Posten der Haushaltsansätze 612000 Gemeindestraßen und 815000 Park- und Gartenanlagen, Spielplätze
des Ordentlichen Haushalts Einnahmen aus Schadenersatzzahlungen oder Abstattungsbeträgen.
Die Kontrollabteilung stellte im Zuge der Prüfung fest, dass die Verbuchung dieser
Einnahmen nicht einheitlich erfolgte. So war auffällig, dass Abstattungszahlungen
des Ansatzes Park- und Gartenanlagen, Spielplätze unter Sonstigen Einnahmen
(829000) gebucht wurden, während jene des Ansatzes Gemeindestraßen auf der
Post Leistungserlöse (810100) vereinnahmt wurden.
Die Kontrollabteilung regte an, die Abstattungszahlungen künftig einheitlich zu
verbuchen. Da es sich bei Abstattungszahlungen im Grunde um Ersatzleistungen
von ersatzpflichtigen Dritten handelt, wurde die Verwendung der Post 829 (Sonstige Einnahmen) empfohlen. Das Amt für Grünanlagen teilte damals mit, die Empfehlung der Kontrollabteilung anzunehmen und die einheitliche Verbuchung von
Abstattungszahlungen durchzuführen.
Im Zuge des diesjährigen Follow up informierte das Amt für Grünanlagen, dass die
verantwortlichen Mitarbeiter der Budgetabwicklung auf eine einheitliche Verbuchung der Abstattungszahlungen als sonstige Einnahmen hingewiesen wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

102

Das Amt für Grünanlagen, Referat Stadtgartendirektion besorgt die Pflege und
Instandhaltung der Grünflächen und Sonderanlagen wie Kinderspielplätze, Sportund Freizeiteinrichtungen im Bereich der Kindergärten und Jugendhorte sowie
Volks-, Haupt- und Neuen Mittelschulen. Sofern die durchzuführenden Maßnahmen nicht im Verantwortungsbereich der IISG liegen, erfolgt eine Beauftragung
entweder durch die jeweiligen Institutionen oder die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über Voranschlagsposten des Ordentlichen
Haushalts der Stadtgemeinde Innsbruck, welche den Dienststellen Amt für Familie,
Bildung und Gesellschaft und Amt für Kinder- und Jugendbetreuung zugeordnet
sind und sich in deren Deckungsklassen finden. Dem entsprechend sind die jeweiligen Amtsvorstände anordnungsberechtigt.
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

76