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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.90

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Die Kontrollabteilung empfahl, die damals aktuelle Regelung der begrenzt kostenlosen Abgabe von Grünschnitt zu überarbeiten, um u.a. standortabhängig unterschiedliche Handhabungen zu vermeiden. Des Weiteren sollte jener Personenkreis definiert werden, der von der Freimengenregelung umfasst sei. Die Kontrollabteilung regte an, allenfalls auch eine grundsätzliche Neuregelung der kostenlosen Grünschnittabgabe in Erwägung zu ziehen.
In ihrer Stellungnahme zum damaligen Bericht bestätigte das Amt für Grünanlagen, dass der von der Freimengenregelung betroffene Personenkreis im Antrag
zum Stadtsenatsbeschluss unpräzise formuliert wurde und befürwortete eine
grundsätzliche Überarbeitung der Freimengenregelung. Des Weiteren wurde hinsichtlich der Abgabemöglichkeit für Liegenschaftseigentümer identer Anschrift informiert, dass nunmehr jede natürliche Person mit Privatgartenanteil kostenlos Material einbringen dürfe.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung wurde seitens des Amtes auf einen
Stadtsenatsbeschluss vom 16.12.2015 verwiesen, mit dem eine Präzisierung des
von der Freimengenregelung begünstigten Personenkreises im Sinne der bereits
vollzogenen Praxis vorgenommen wurde. Des Weiteren nahm der Stadtsenat die
von der Kontrollabteilung aufgezeigten unterschiedlichen Handhabungen der
Freimengenregelung an den drei Standorten Kompostieranlage, Recyclinghof und
Kranebitter Allee zur Kenntnis, eine Änderung der praktizierten Vorgangsweise
wurde jedoch aus finanziellen sowie technischen Gründen nicht in Erwägung gezogen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

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Die Mitarbeiter der Kompostieranlage produzieren aus eingebrachten Grünabfällen
wie u.a. Mähgut, Laub oder Teilen des Baum- und Strauchschnitts hochwertigen
Kompost der Qualitätsklasse A+.
Zur Frage der Preisfindung gab das Amt für Grünanlagen an, dass diese grundsätzlich an die Marktsituation angepasst würde. Eine Preiskalkulation bestand lediglich für die reine Erzeugung von gesiebtem Kompostmaterial aus Grünabfällen,
welche der Kontrollabteilung übermittelt wurde. Diese zeigte nach Ansicht der Kontrollabteilung jedoch wesentliche Kalkulationsmängel. So wurden u.a. Werte wie
das kalkulatorische Masseverhältnis zwischen Rohmaterial und Fertigkompost wesentlich zu hoch angesetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl, die bestehende Kostenkalkulation einer Evaluierung
und Überarbeitung zuzuführen. Des Weiteren wurde prinzipiell angeregt, die Ansätze gemäß Preisliste auch kalkulatorisch zu hinterlegen, um darlegen zu können, inwieweit die direkten und umgelegten Kosten aus bspw. Produktion oder
Entsorgung bedeckt werden.
Das Amt für Grünanlagen sagte im Anhörungsverfahren die Überarbeitung der
bestehenden Kalkulation zu.

Im Rahmen der Einschau zum Follow up – 2015 wurde der Kontrollabteilung die
überarbeitete und vom Stadtsenat in der Sitzung vom 23.12.2015 beschlossene
Preisliste übermittelt. Grundsätzlich erfolgte eine Valorisierung der Positionspreise
auf Basis des VPI 2010. Den Preisen für den Verkauf von Hackschnitzel und
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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