Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.91
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Komposterde unterschiedlicher Siebung wurden entsprechende aktualisierte Kalkulationsansätze hinterlegt. Der Preis für die Position „Humus ungesiebt“ wurde
der aktuellen Marktsituation angepasst.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Rahmen einer Überprüfung der händisch geführten, tabellarischen Monatsaufstellungen der Barverkäufe am Standort der Kompostieranlage musste die Kontrollabteilung feststellen, dass in einigen wenigen Fällen Barerlöse doppelt aufgenommen wurden, wodurch sich die Summen der entsprechenden Monate anteilig
erhöhten. Eine Kontrolle der mit Einnahmen aus den Barerlösen bebuchten Voranschlagsposten zeigte, dass die Buchungen mit den Monatssummen der Tabellenaufstellungen übereinstimmten, woraus sich ergab, dass theoretisch ein höherer Betrag an Barerlöse bei der Stadtkasse zur Einzahlung gelangt sein müsste,
als vereinnahmt wurde. Bei der laut Mitarbeiter der Kompostieranlage monatlich
durchgeführten Kassaprüfung hätte nach Ansicht der Kontrollabteilung ein – im
Vergleich zu den Aufzeichnungen – zu geringer Stand an Barmittel (Einnahmen
zuzüglich des Wechselgelds in Form eines Handverlags in Höhe von € 100,00)
eintreten und auffallen müssen.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht, dass es sich bei den wenigen doppelt verbuchten Barerlösen um Beträge geringer Höhe handelte, welche überdies die Einnahmenseite erhöhten. Sie stellte in diesem Zusammenhang jedoch auch fest,
dass die manuelle Erfassung sämtlicher Barerlöse in der zum Prüfungszeitpunkt
aktuellen Form nicht nur eine Mehrfachaufnahme ermöglichte, sondern auch kein
tauglicher Kontrollmechanismus zur Identifikation allenfalls nicht eingetragener Erlöse bzw. Verkäufe bestand.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, die zusätzlich zum EDV-System
vorgenommene Erfassung sämtlicher Bareinkünfte in Form einer händisch geführten Tabelle einzustellen und durch eine automatisierte Auswertung der softwareseitig erfassten Daten (Reporting) zu ersetzen.
Das Amt für Grünanlagen befürwortete die Empfehlung der Kontrollabteilung und
informierte, dass in Zusammenarbeit mit dem EDV-Verantwortlichen der Magistratsabteilung III beim Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik
ein Antrag um entsprechende Anpassung der Wiegesoftware gestellt werde.
Zur Follow up – Einschau 2015 informierte das Amt für Grünanlagen über die in
Ausarbeitung befindliche Umsetzung eines digitalen Datenauszuges.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
107
Bei den am Standort Kompostieranlage durchgeführten Vereinnahmungen von
Verkaufs- und Leistungserlösen handelt es sich um eine Nebenkasse gemäß
Pkt. 1. „Begriffsbestimmungen“ der Handkassenordnung 2008. Nebenkassen bedürfen einer Genehmigung der Magistratsdirektion und werden unter Mitwirkung
der Stadtkasse zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs eingerichtet. Des Weiteren
dürfen Nebenkassen nur Kassengeschäfte für die Stadtgemeinde Innsbruck im
Rahmen besonderer Dienstanweisungen abwickeln.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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