Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.92

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Erkundigungen der Kontrollabteilung beim Amt für Grünanlagen, dem Amt für
Rechnungswesen sowie dem Büro des Magistratsdirektors ergaben, dass eine
entsprechende Genehmigung der Magistratsdirektion zur Einrichtung einer Nebenkasse in der Kompostieranlage nicht besteht. Vielmehr teilte das Amt für
Rechnungswesen mit, dass in der Praxis keine wesentliche Unterscheidung zwischen den zum überwiegenden Teil seit vielen Jahren bestehenden Handverlagsund Nebenkassen getroffen werde und für keine Nebenkasse der Stadtkasse eine
explizite Genehmigung der Magistratsdirektion vorläge. Eine besondere Dienstanweisung gemäß Handkassenordnung 2008 bestand ebenfalls nicht.
Die Kontrollabteilung empfahl, für die künftige Einrichtung von Nebenkassen eine
entsprechende Genehmigung durch die Magistratsdirektion gemäß den Bestimmungen der Handkassenordnung 2008 verpflichtend vorzusehen. Für bestehende
Nebenkassen sollte eine analoge Regelung getroffen werden, um den formalen
Erfordernissen zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Büro des Magistratsdirektors mit, sich der Empfehlung der Kontrollabteilung anzunehmen. In weiterer Folge stellte das Amt für
Grünanlagen einen Antrag um Genehmigung der Nebenkasse an das Büro des
Magistratsdirektors.
Im Zuge des Follow up 2015 wurde die Führung einer Nebenkassa am Standort
der Kompostieranlage mit Schreiben des Magistratsdirektors vom 22.02.2016 genehmigt. Eine allgemein gültige Regelung für sämtliche Nebenkassen war in Ausarbeitung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

5.5 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
des Referates Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)

108

Vorbemerkend erwähnt die Kontrollabteilung, dass seit der im letzten Jahr durchgeführten Prüfung (aufgaben-)organisatorische Änderungen in der Dienststelle
durchgeführt worden sind. Dies insofern, dass mit Wirkung 01.01.2016 das seinerzeit bestehende Referat Frauen, Familien und Seniorinnen des Amtes für Familie,
Bildung und Gesellschaft dem nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen zugeordnet worden ist.
Gleichzeitig wurde die Bezeichnung des vormaligen Amtes für Familie, Bildung
und Gesellschaft auf Amt für „Schule und Bildung“ mit den beiden Referaten
„Schulverwaltung“ und „Nachmittagsbetreuung“ geändert.

109

Gemäß Organisationsdatenbank waren im Rahmen des Amtes für Familie, Bildung
und Gesellschaft betreffend das Referat Schulverwaltung zwei Produkte definiert.
Einerseits deckte das Produkt 5212 – Schulverwaltung alle mit der Führung, Erhaltung und Neueinrichtung von Schulen verbundenen Agenden ab. Andererseits war
die Organisation der Tagesheimschulen und Nachmittagsbetreuung an Schulen im
Produkt 5213 – Tagesheimschulen dokumentiert.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

82