Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.96
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Eine Betrachtung der zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung für Schulassistentinnen an städtischen Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen
und der Polytechnischen Schule bestehenden Arbeitsplatzbeschreibung zeigte,
dass im Rahmen der „Verwaltungstätigkeit“ bzw. der „Schreibarbeiten“ eine Reihe
von zu erfüllenden Aufgaben definiert sind, welche nicht der Stadt Innsbruck als
Schulerhalterin zuzuordnen waren. Vielmehr handelte es sich nach Einschätzung
der Kontrollabteilung um administrative Hilfstätigkeiten, welche im Grunde genommen von der pädagogischen Leitung der Schule auszuführen wären. Auch anlässlich einer im Zuge der gegenständlichen Prüfung durchgeführten Schulbesichtigung zeigte sich für die Kontrollabteilung, dass die betroffene Schulassistentin
vorwiegend mit der administrativen Unterstützung des pädagogischen Personals
beschäftigt war.
Aufgrund dieses Umstandes sowie aufgrund der seit 01.01.2015 umgesetzten
bundes- und landesgesetzlichen Änderungen (Entfall der Bezirksebene in der
vormals dreigliedrigen Schulbehördenstruktur) empfahl die Kontrollabteilung, die
weitere Tätigkeit bzw. das weitere Tätigkeitsprofil der städtischen Schulassistentinnen zu hinterfragen bzw. zu evaluieren. Sollte ein weiterführender Einsatz der
städtischen Schulassistentinnen gewünscht sein, war aus Sicht der Kontrollabteilung jedenfalls (erneut) mit dem Land (bzw. dem Bund) über einen Personalkostenersatz bzw. eine Beteiligung an den aus diesem Bereich entstehenden Personalkosten (ca. € 166,3 Tsd. inkl. Sonderzahlungen und Lohnnebenkosten im
Haushaltsjahr 2014 für 10 städtische Schulassistentinnen) zu verhandeln.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme wurde zugesagt, die Empfehlung der
Kontrollabteilung aufzugreifen. Gleichzeitig wurde angekündigt, den Aufgabenkatalog der Schulassistentinnen im Laufe des Herbstes 2015 zu evaluieren.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2015 teilte das Amt für Schule und Bildung mit,
dass der Arbeitskatalog der Schulassistentinnen im Herbst 2015 evaluiert worden
wäre. Dabei sei festgestellt worden, dass die Schulassistentinnen für die
Schulerhalterin Stadt Innsbruck wesentliche Arbeiten (z.B. Rechnungswesen, Tagesheimabwicklung) verrichten. Nichts desto trotz würden im Laufe des Jahres
2016 Gespräche mit dem Land Tirol im Hinblick auf eine Mitfinanzierung der Personalkosten geführt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Durchsicht der von der Stadt Innsbruck an beitragspflichtige Gemeinden gerichteten Schreiben zeigte, dass sich die Stadt Innsbruck im Rahmen der Vorschreibung von Betriebsbeiträgen entsprechend § 79 Abs. 1 TSchOG i.d.g.F. auf
eine „privatrechtliche Vereinbarung über die Vorschreibung der Betriebsbeiträge
sprengelfremder Schüler“ bezieht. Weiters wird in diesen Schreiben darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung im Jahr 1994 auf unbestimmte Zeit verlängert
worden sei und daher auch den Berechnungen (der Betriebsbeiträge) zugrunde
gelegt werde.
Weitere Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass im Jahr 1988 mit
beitragspflichtigen Gemeinden schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen worden
sind. Diese Vereinbarungen hatten jedoch nur bis zum Ende des Schuljahres
1991/1992 Gültigkeit. Nach intensiver Recherche der in dieser Angelegenheit
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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