Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.102
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(pro Woche) erfahren. Abzugelten waren (weiterhin) nur die im Unterricht für den
Schüler tatsächlich erbrachten Betreuungsstunden.
Die Finanzierung der Kosten für diese Rehabilitationsmaßnahme erfolgt zunächst
zu 100% durch das Land Tirol. Im Rahmen der jährlichen Sozialhilfeabrechnungen
werden diese Ausgaben schließlich auf das Land Tirol und die Gemeinden verteilt.
Letztlich haben die Gemeinden (nach Maßgabe des Wohnortes des die sozialen
Leistungen Beziehenden) 35% der Kosten nach deren Finanzkraft zu tragen.
Die Zahl der betreuten Kinder mit Behinderung belief sich im Schuljahr 2013/2014
auf insgesamt 45, im Schuljahr 2012/2013 sowie im Vorjahr wurden insgesamt 37
behinderte Kinder von Schulhelfern unterstützt.
Die Prüfung der für das Schuljahr 2013/2014 maßgebenden Leistungsnachweise
zeigte, dass eine Betreuung behinderter Kinder, insbesondere im SPZ, nicht nur in
den Unterrichtsstunden, sondern – entgegen den Vorgaben des Landes Tirol –
auch am Nachmittag im Rahmen der Nachmittagsbetreuung stattgefunden hat.
Zur Vermeidung einer allenfalls möglichen Aufforderung des Landes Tirol zur
Rückzahlung der nicht den Landesrichtlinien entsprechenden beantragten Betreuungsstunden außerhalb der Unterrichtszeit (Nachmittagsbetreuung) hat die Kontrollabteilung empfohlen, für das Schuljahr 2014/2015 und folgende nur mehr für
jene bewilligten Betreuungsstunden einen Zuschuss zu beantragen, die tatsächlich
im Unterricht geleistet und im Sinne des TRG sowie der SchulassistentInnenRichtlinie für ein behindertes Kind verwendet worden sind.
In ihrer Stellungnahme führte die MA V dazu aus, dass die SchulhelferInnen ab
dem Jahr 2016 ausschließlich im Unterrichtsteil verwendet werden.
Eine im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau durchgeführte stichprobenartige Überprüfung der beim Land Tirol für die Monate September bis Dezember beantragten Betreuungsstunden gab zu keiner Beanstandung Anlass.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Hinblick auf das 1. Semester des
Schuljahres 2014/2015 (September 2014 bis Jänner 2015) beanstandet, dass zum
Prüfungszeitpunkt Anfang August 2015 noch kein Antrag auf Bezuschussung der
Schulhelferkosten eingebracht worden ist. Zum einen fehlte dem Referat Schulverwaltung die einen integralen Bestandteil des Ansuchens darstellende Abrechnung der Personalkosten und zum anderen waren noch immer für den Antrag benötigte Stundenaufzeichnungen einzelner Direktionen ausständig.
Die Kontrollabteilung regte daher an, die Direktionen anzuhalten, die monatlichen
Auflistungen der tatsächlich geleisteten Stunden (gegebenenfalls auch Leerformulare, wenn der Schüler die Schule nicht besuchte) zu einem bestimmten Datum
des Folgemonats an das Referat Schulverwaltung zur weiteren Bearbeitung zu
übermitteln.
Zu dieser Angelegenheit teilte die MA V im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit,
dass den Schulleitungen nochmals schriftlich mitgeteilt worden ist, die tatsächlich
geleisteten Stunden der SchulhelferInnen zu übermitteln.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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