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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.103

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Aktuell gab die geprüfte Dienststelle diesbezüglich bekannt, dass die SchulhelferInnen mit E-Mail des Referates Schulverwaltung vom 25.01.2016 erneut aufgefordert worden sind, ihre Zeitaufzeichnungen „wöchentlich, spätestens jedoch monatlich, unterzeichnet von der Schulleitung und mit Schulstempel versehen an das
Referat Schulverwaltung zu übermitteln“ (Leitfaden – Organisation und Abrechnung der SchulhelferInnen ab dem Schuljahr 2015/2016).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Stadt Innsbruck bezieht das Personal für zusätzlich gewährte pflegerische
Hilfe für die Kinder mit Behinderung über die ISD. Nach Genehmigung der Kostenübernahme für die Schulhelfer (mit einem bestimmten Betreuungsausmaß pro
Woche) durch die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das städtische Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe der MA II wird die ISD mit der Anstellung eines
Schulhelfers beauftragt. In weiterer Folge wird der Schulhelfer von der ISD mit einem Dienstvertrag ausgestattet und dem jeweiligen Schulleiter zugewiesen.
Bis zum Schuljahr 2010/2011 waren die von der ISD der Stadt Innsbruck verrechneten Stundensätze an die vom Land Tirol für pflegegeldanspruchsberechtigte
Kinder und Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe sowie einem darüber hinaus gehenden Betreuungsbedarf gewährten Zuschüsse gekoppelt.
In ihrer Sitzung vom 27.04.2011 haben die Mitglieder des StS den Beschluss gefasst, das Hilfspersonal für Kinder mit Behinderung weiterhin über die ISD zu beziehen und den pro Schuljahr anfallenden Personalaufwand der soeben genannten Gesellschaft zur Gänze zurückzuerstatten. Zudem verpflichtete sich die Stadt
Innsbruck, der Gesellschaft eine Pauschale bis zu 7 % der verrechneten Personalkosten für ihren Verwaltungsaufwand (Rekrutierung, Einsatzplanung, An- und Abmeldung, Verrechnung, Verbuchung etc.) zu vergüten. Erstmalig sind die effektiv
entstandenen Personalkosten sowie die Verwaltungskostenpauschale im Rahmen
der Abrechnung der Personalkosten für das 2. Semester des Schuljahres
2010/2011 verrechnet und von der Stadt als Schulerhalter bezahlt worden.
Werden den von der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH verrechneten Personalkosten die vom Land Tirol zur Finanzierung der Schulhelfer gewährten Zuschüsse
gegenübergestellt, so haben sich jährlich Differenzbeträge ergeben, die von der
Stadt Innsbruck zu tragen sind. Bei den für die Schuljahre 2009/2010 bis
2013/2014 ausgewiesenen Personalkosten handelt es sich um in Euro angegebene Bruttobeträge:
2013/2014

2012/2013

2011/2012

2010/2011

2009/2010

Personalkosten ISD

-516.155,29

-356.846,96

-361.830,89

-238.825,09

-120.819,96

Zuschuss Land Tirol

369.922,41

282.961,04

282.541,04

202.549,89

119.148,83

Ausgaben Stadt Innsbruck

-146.232,88

-73.885,92

-79.289,85

-36.275,20

-1.671,13

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass in den von der
ISD verrechneten Personalkosten auch Ausgaben für Schulhelfer enthalten waren,
die sprengelfremde behinderte Kinder pflegerisch unterstützt haben.
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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