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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.104

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Im Schuljahr 2013/2014 sind vier Kinder mit Behinderung im SPZ betreut worden,
deren (Haupt-)Wohnsitz sich nicht in der Ortsgemeinde Innsbruck befunden hat.
Die in Rede stehenden sprengelfremden Kinder werden seit 08.09.2008 bzw.
03.07.2013 (je ein Kind) und seit 13.09.2010 (zwei Kinder) im SPZ unterrichtet. Für
das Schuljahr 2014/2015 wurde ein weiteres schulpflichtiges Kind mit Behinderung
und zusätzlicher Betreuung im SPZ – Schule am Inn aufgenommen. Zudem hat
die Stadt Innsbruck im Schuljahr 2014/2015 für einen Schüler in der VS Angergasse zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens die Kosten für den
Schulhelfer übernommen.
Grundsätzlich sind Schulhelfer bei jener Gemeinde anzustellen, der die Erhaltung
der besuchten Schule obliegt. Inwieweit eine Kostenüberwälzung auf die Wohnortgemeinde stattfindet, ist zwischen den betroffenen Gemeinden zu vereinbaren.
Recherchen dazu haben ergeben, dass in den in der Tabelle ausgewiesenen
Schuljahren zum einen die für die sprengelfremden Kinder tatsächlich geleisteten
Betreuungsstunden vom Land Tirol bezuschusst und zum anderen die hierfür von
der ISD in Rechnung gestellten Personalkosten bezahlt worden sind. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten für den Personalaufwand sind bis zum Prüfungszeitpunkt Juli 2015 keiner Weiterverrechnung unterworfen worden.
Das Stundenausmaß der im Schuljahr 2013/2014 betreuten sprengelfremden Kinder belief sich den Berechnungen der Kontrollabteilung zufolge auf insgesamt
2.168,21 Stunden. Das sind 19,13 % der insgesamt für diesen Zeitabschnitt im
SPZ geleisteten Betreuungsstunden. Die für die sprengelfremden Kinder ermittelten Personalkosten haben insgesamt rd. € 57,8 Tsd. betragen, der für diese Kinder
im angeführten Schuljahr erhaltene Zuschuss belief sich auf insgesamt rd. € 37,6
Tsd. Demnach hat die Stadt Innsbruck (nur) das Schuljahr 2013/2014 betreffend
für andere Gemeinden Personalkosten in Höhe von rd. € 20,2 Tsd. übernommen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, umgehend mit den betroffenen Gemeinden Kontakt aufzunehmen und (rückwirkend) Vereinbarungen in Bezug auf
die Rückerstattung von Personalkosten hinsichtlich der Anstellung von Schulhelfern für die ihrem Wohnort zugehörigen Kinder mit Behinderung abzuschließen.
Auch wurde das Referat Schulverwaltung angehalten, um die Überwälzung der
Personalkosten bezüglich der für die im Schuljahr 2014/2015 (neu) aufgenommen
zwei Kinder mit Behinderung und zusätzlichem Betreuungsbedarf (SPZ – Schule
am Inn und VS Angergasse) angestellten Schulhelfer bemüht zu sein.
Diesbezüglich gab die MA V im Anhörungsverfahren bekannt, dass eine Kontaktaufnahme mit den betreffenden Gemeinden bereits erfolgt sei.
In ihre Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 berichtete das Referat
Schulverwaltung, dass der Anregung der Kontrollabteilung nachgekommen worden sei und bisher von den jeweiligen Ursprungsgemeinden ein Betrag von insgesamt rd. € 15,5 Tsd. betreffend die Betreuung von sprengelfremden Kindern mit
Behinderung vereinnahmt werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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