Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.105
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Schließlich hat die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Einschau in die Unterlagen für
das Schuljahr 2014/2015 festgestellt, dass v.a. die im SPZ – Schule am Inn beschäftigten Schulhelfer nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern auch in der
Nachmittagsbetreuung (Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung) ihre
Hilfskraft zur Verfügung gestellt haben.
Beispielsweise war aus dem vom Schulleiter des SPZ – Schule am Inn für das
oben angeführte Schuljahr erstellten Stundenplan sowie aus den vereinzelt vorliegenden Arbeitsaufzeichnungen ersichtlich, dass rd. 120 der von den Schulhelfern
zu leistenden rd. 470 Wochenstunden für die Unterstützung behinderter Kinder im
Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung aufgewendet worden sind.
Unter der Annahme eines verrechneten Stundensatzes in Höhe des vom Land
Tirol gewährten Stundensatzes von netto € 15,77 pro Stunde, belaufen sich die
Personalkosten der Schulhelfer für die Nachmittagsbetreuung (120 Wochenstunden x 38,7 Schulwochen x € 15,77) auf insgesamt rd. € 73,2 Tsd. und hat diesen
Aufwand die Stadt Innsbruck (bisher) zur Gänze übernommen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, künftig Schulhelfer ausschließlich zur
Unterstützung von Kindern mit Behinderung während der Unterrichtszeit zu verwenden und für die Betreuung behinderter Kinder im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung im Bedarfsfall ausnahmslos Freizeitpädagogen anzustellen
und abzurechnen. Dadurch wäre es möglich, für diese Personalkosten im Rahmen
der Abgangsdeckungsrichtlinie des Landes Tirol eine Förderung (50 % des sich errechnenden Abganges) zu lukrieren.
Dazu versicherte die MA V in ihrer Stellungnahme, künftig SchulhelferInnen ausschließlich im Unterrichtsteil zu verwenden. Flankierend dazu fanden damals „Gespräche über die Verwendung von FreizeitpädagogInnen im Freizeitteil der Nachmittagsbetreuung zwischen dem Referat Schulverwaltung und der Schulleitung
bzw. der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung statt“.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2015 wurde der Kontrollabteilung belegmäßig
nachgewiesen, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 jenen SchulhelferInnen, die in
der Nachmittagsbetreuung eingesetzt worden sind bzw. werden, eine Mehrleistungsvergütung gewährt worden ist. In weiterer Folge werde dem Land Tirol am
Ende des Schuljahres 2015/2016 der dadurch entstandene Personalaufwand
(Mehrleistungsvergütungen) bekannt gegeben und über die Abgangsdeckung bzw.
Anschubfinanzierung gem. Art. 15a B-VG abgerechnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird am Bildungsstandort Hötting-West die Neue
Sportmittelschule Hötting-West mit der 1. Österreichischen Football Akademie angeboten.
Im Jahr 2012 hat das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft den Stadtsenat
gebeten, einen Grundsatzbeschluss für eine Neuausrichtung der Neuen Mittelschule Hötting-West (Zl. V-2795/2012) herbeizuführen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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