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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.109

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eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den abschließenden Turniertag „Gameday“ ausgearbeitet, wobei als Einnahmen Sponsorengelder von Firmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (Bankensektor, Energieversorgung, Sicherheitsbranche, …) veranschlagt wurden.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass bei Ausbleiben der
externen Fördergelder das prüfungsrelevante Amt die gesamten Ausgaben dieser
freiwilligen schulbezogenen Veranstaltung zu tragen hat.
Auf Grund der sprunghaften Entwicklung der Aufwendungen für die Flag Football
Schülerliga Innsbruck in den vergangenen Kalenderjahren (2012 – 2014) empfahl
die Kontrollabteilung aus Gründen einer ebenmäßigeren Planbarkeit der städtischen Finanzmittel, die gesamten Projektkosten der Flag Football Schülerliga der
Höhe nach zu begrenzen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte die Magistratsabteilung V mit, dass im
Zusammenhang mit dem vorgegebenen Sparziel für das städtische Budgetjahr
2016 eine Begrenzung der Projektkosten für die Flag Football Schülerliga und den
Gameday notwendig ist.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2015 erläuterte der Leiter des Amtes für Schule und Bildung in seiner Stellungnahme, dass in Anbetracht der großen
Breitenwirkung und Motivation zur Bewegung, die dieses Projekt erziele, die Flag
Football Schülerliga auch in Zukunft nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
des Amtes weitergeführt werden sollte. Die jährlichen Kosten werden sich auf rund
€ 16.000,00 belaufen. Der Stadtsenat hat mit Beschluss vom 17.02.2016 diesem
schulbezogenen Projekt zugestimmt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Eine ursprünglich im Referat Bezirksschulangelegenheiten des Amtes für Familie,
Bildung und Gesellschaft tätige Mitarbeiterin war nach Rücksprache mit dem Leiter
des Referates Schulverwaltung zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung
(auch) mit Aufgaben der Schulverwaltung beschäftigt. Zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung waren im Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bzw. im Referat Schulverwaltung (aufgaben-)organisatorische Änderungen
angedacht. Diese Änderungen standen unter anderem auch im Zusammenhang
mit der Auflösung des Referates Bezirksschulangelegenheiten bzw. dem Umstand,
dass die betroffene Mitarbeiterin des seinerzeitigen Referates Bezirksschulangelegenheiten entsprechende Aufgaben der Schulverwaltung übernehmen konnte/sollte.
Aus kostenrechnerischer Sicht war für die Kontrollabteilung auffallend, dass diese
ursprünglich im Referat Bezirksschulangelegenheiten tätige Mitarbeiterin seit
01.01.2015 auf dem Kostenträger 524001 – Bildungskonzepte des Referates Bildungskonzepte und Subventionen verrechnet wurde.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, nach amts- bzw. referatsinterner Festlegung der (neuen) Aufgabenverteilung die kostenrechnerische Zuordnung dieser
Mitarbeiterin zu überprüfen und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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