Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.110

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Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren teilte die Fachdienststelle mit, dass die kostenrechnerische Zuordnung der Mitarbeiterin zum Referat Schulverwaltung bereits
erfolgt sei. Der diesbezügliche Nachweis wurde im Rahmen der aktuellen Follow
up – Einschau erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6 Unternehmungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und
Jahresrechnung 2013 der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(Bericht vom 25.02.2015)

132

Zum Buchungs- bzw. Verrechnungsprocedere hinsichtlich der Gesellschafterzuschüsse für die Investitions- (und Instandhaltungs-)finanzierung hielt die Kontrollabteilung fest, dass in den prüfungsgegenständlichen Geschäftsjahren 2012
und 2013 mittels dieser Zuschüsse nicht nur aktivierte Investitionen der OSVI finanziert worden sind. Diese Investitionszuschüsse dienten auch der Finanzierung
von im jeweiligen Investitionsplan budgetierten Instandhaltungen. Konkret wurde
im Jahr 2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 250.803,42 (2012: € 226.576,21) an
Instandhaltungen im Rahmen der Investitionsfinanzierung abgewickelt.
Buchhalterisch stellen diese Instandhaltungsaufwendungen naturgemäß Sofortaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Diese Aufwendungen werden
allerdings – wie beschrieben – mittels separater Investitionszuschüsse der OSVIGesellschafter bedeckt, welche bei Flüssigstellung in der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ anfänglich passiviert werden. Am Jahresende erfolgt eine ertragswirksame Auflösung der Investitionszuschüsse im korrespondierenden betraglichen Ausmaß der jeweiligen Instandhaltungsaufwendungen, welche im Zuge der
Investitionspläne abgewickelt worden sind. Letzten Endes belasten die so verbuchten Aufwendungen für Instandhaltungen den Jahresfehlbetrag nicht, da diese
mittels einer separaten ertragswirksamen Buchung (Auflösung Investitionszuschüsse) in der Gewinn- und Verlustrechnung sozusagen „neutralisiert“ werden.
Wenngleich die Gesellschaftsteuer mit Abgabenänderungsgesetz 2014 ab
01.01.2016 abgeschafft worden ist, hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Investitionszuschüsse zur Finanzierung der Instandhaltungen ihrer Meinung nach (bei
Änderung der Budgetierungs-, Finanzierungs- und Buchungslogik) jedenfalls gesellschaftsteuerfrei abgewickelt hätten werden können. Dies hätte nach Einschätzung der Kontrollabteilung bedingt, dass die bisher über die Investitionsfinanzierung erfassten Instandhaltungsaufwendungen nicht mittels Investitionszuschüssen
bedeckt, sondern durch die Gesellschafter im Rahmen der Verlustabdeckung finanziert worden wären. Durch diese Vorgehensweise hätte sich naturgemäß der
jährliche Fehlbetrag um das Ausmaß der diesbezüglichen Instandhaltungsaufwendungen erhöht, nachdem die ertragswirksame Gegenbuchung (Auflösung Investitionszuschüsse) unterbleiben hätte müssen.
Eine derartige buchhalterische Abwicklung hätte nach Einschätzung der Kontrollabteilung auch zu einer transparenteren Darstellung des Jahresfehlbetrages
insofern beigetragen, als Instandhaltungskosten laufende Aufwendungen darstel-

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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