Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.120
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Bob-, Rodel- und Skeletonbahn Igls und die Grundflächen des Fußballstadions
Tivoli Neu ein.
Auf der vertraglichen Grundlage des mit der Stadt Innsbruck bestehenden Fruchtgenussvertrages schloss die OSVI mit dem ÖSV im Jahr 2006 einen weiteren
(somit dritten) Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag ab. Inhaltlich betraf dieser
Mietvertragsnachtrag die Anmietung des bis damals von der OSVI genutzten Erdgeschosses des Altgebäudes, in welchem sich seinerzeit unter anderem die Publikumsgarderobe der OSVI zu Durchführung des Publikumseislaufes befand.
Für die mietweise Überlassung dieser Flächen hatte der ÖSV an die OSVI vereinbarungsgemäß einen Vorausmietzinspauschalbetrag in Höhe von (netto)
€ 560.000,00 zu bezahlen. Die Mietdauer wurde, angepasst an die bestehenden
Verträge, für die Zeit bis in das Jahr 2055 festgesetzt.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass zum damaligen Prüfungszeitpunkt beabsichtigt war, das gesamte ÖSV-Gebäude bei einer allfälligen Realisierung des Projektes „Sportmedizin- und Therapiezentrum Olympia West“ abzureißen. Dieses Projekt wurde in der Stadt Innsbruck federführend von der MA I – Amt
für Präsidialanagelegenheiten – Referat Liegenschaftsangelegenheiten und von
der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat Subventionswesen/Kalkulationen/Grundstücksbewertungen betreut. Im Zuge der diesbezüglichen
Durchsicht der beschlossenen Stadtsenats- und Gemeinderatsvorlagen sowie des
seinerzeit im Entwurf vorliegenden Baurechtsvertrages wurde die Kontrollabteilung
darauf aufmerksam, dass die zuständigen städtischen Dienststellen offensichtlich
keine Kenntnis über den zwischen der OSVI und dem ÖSV bestehenden (dritten)
Mietvertragsnachtrag aus dem Jahr 2006 betreffend das Erdgeschoss des Altgebäudes hatten. Dieser Umstand zeigte sich auch daran, dass im Entwurf des Baurechtsvertrages lediglich auf den Ursprungsmietvertrag aus dem Jahr 1979 sowie
auf die beiden Nachträge aus den Jahren 1990 und 1995 Bezug genommen wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl der OSVI, sich in dieser Sache mit dem zuständigen
Referat Liegenschaftsangelegenheiten der MA I in Verbindung zu setzen. Dies einerseits deshalb, damit dort die vollständigen bestandvertraglichen Grundlagen
betreffend das ÖSV-Gebäude bekannt sind. Andererseits deshalb, damit von den
zuständigen städtischen Dienststellen eine allfällige Auswirkung auf die bisherigen
Formulierungen des Baurechtsvertrages geprüft werden konnte.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren bestätigte die damalige Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten der MA I, dass ihr der 3. Nachtrag zum Bestandvertrag über das ÖSV-Gebäude inzwischen von der OSVI übermittelt worden
war und ihr somit vorlag. Von ihr wurde angekündigt, dass der vorgesehene Baurechtsvertrag für das Projekt Neubau Sportsklinik um diesen 3. Nachtrag ergänzt
werde. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit der Finanzabteilung die notwendigen Abstimmungen vornehmen
werde, ob dieser 3. Nachtrag Auswirkungen auf den Baurechtszins hatte. Einer
ersten Stellungnahme der Finanzabteilung entsprechend war vermutlich keine
wertmäßige Anpassung des Baurechtszinses erforderlich. Vielmehr war ihrer Einschätzung nach davon auszugehen, dass der vom ÖSV an die OSVI geleistete
Vorausmietzinspauschalbetrag im Verhältnis dieser beiden Vertragsparteien zu
klären und die Stadt Innsbruck jedenfalls schad- und klaglos zu halten sein würde.
Es wäre vorgesehen gewesen, dass der Baurechtsvertrag sowohl von ÖSV und
OSVI mitunterfertigt wird.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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