Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.121
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Zum Projekt Neubau Sportklinik selbst teilte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass damals nicht absehbar gewesen wäre, wann mit dem Abschluss
des Baurechtsvertrages zu rechnen war, da entsprechend der seinerzeitigen Auskunft der Projektentwicklungsgesellschaft ein neuer Projektinvestor gesucht werden musste, der als Baurechtsnehmer auftritt.
Zur nochmaligen Rückfrage der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit im
Rahmen der Follow up – Einschau 2015 teilte die nunmehrige Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass sich die Dienststelle zuletzt am
28.05.2015 telefonisch bei der Projektentwicklungsgesellschaft nach dem damals
aktuellen Stand erkundigt habe. Dabei sei darüber informiert worden, dass das
Projekt Sportklinik zwar nicht zur Gänze „gestorben“ sei, jedoch mit den ursprünglich vorgesehenen Mietern nicht mehr realisiert werden könne. Seitens des städtischen Referates Liegenschaftsangelegenheiten wären derzeit keine weiteren
Schritte zu setzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Hinblick auf die Tarifgestaltung der OSVI, machte die Kontrollabteilung darauf
aufmerksam, dass ein Großteil der Vereine die Entgelte für die Benützung der
Sportstätten von den Gesellschaftern in Form von Subventionen refundiert bekommt. Der Bericht des Landesrechnungshofes Tirol (LRH) „Prüfung der Olympia
Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH“ aus dem Jahr 2009 behandelte unter anderem ebenfalls die Tarifgestaltung der OSVI. Nach Ansicht des
LRH sollte vermehrt eine differenzierte zielgruppenorientierte Tarifgestaltung vorgenommen werden. Als (ein) Ausfluss des LRH-Berichtes arbeitete ein Tarifausschuss (Unterausschuss des Aufsichtsrates) der OSVI ein Preismodell für Vereine
aus. Ausgenommen davon waren das Landessportcenter sowie alle frei zugänglichen Nutzungsbereiche. Im September 2011 wurde vom Geschäftsführer das
neue Tarifmodell im Zuge eines Umlaufbeschlusses den Gesellschaftern zur Beschlussfassung übermittelt und unterfertigt.
Basierend auf der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kostenstellenrechnung und
im Sinne einer einheitlichen und durchgängigen Tarifpolitik ist im Umlaufbeschluss
ein Kostendeckungsgrad von 50 % für den Profibetrieb und 30 % für den Amateurbetrieb vorgeschlagen worden. Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die Berechnungen – lt. den vorliegenden Unterlagen – des „Tarifmodelles neu“ vorwiegend auf Zahlenmaterial der Kostenstellenrechnung des Jahres
2007 beruhten.
Zur nachhaltigen Absicherung der Deckungsgrade wurde im erwähnten Umlaufbeschluss für die Tarife (sowohl Profi- als auch Amateurbereich) eine Wertsicherung festgelegt. Aufgrund der Kostenstruktur der OSVI wurde ein Mischindex konstruiert, der aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) und dem „VPI für Strom Gas
und andere Brennstoffe“ bestand. Die Kontrollabteilung konnte jedoch im Zuge der
Einschau keine eindeutige Regelung über die Ausgangsbasis des Mischindex in
den vorhandenen Prüfungsunterlagen festmachen. Die Kontrollabteilung regte daher an, dass die Gesellschaft die Ausgangsbasis des Mischindex konkretisiert, um
zukünftig eine nachvollziehbare Tarifanpassung sicherzustellen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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