Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.126

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde angekündigt, dass die Geschäftsführung beabsichtige, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat eine Veränderung bei
den Gefahren- und Erschwerniszulagen umzusetzen, da die Administration und
Kontrolle sehr aufwändig sei und in keiner vernünftigen Relation zu den auszuzahlenden Beträgen stehe.
Hinsichtlich der Umsetzung im Zuge der Follow up – Einschau 2015 befragt, wurde
von der Gesellschaft mitgeteilt, dass die Erschwernis- und Gefahrenzulage mittels
Einzelvereinbarungen mit den Mitarbeitern in eine Monatspauschale umgewandelt
wurde und dies in Abstimmung mit dem Betriebsrat erfolgte. Für neu eintretende
Mitarbeiter wurde diese Zulage außer Kraft gesetzt. Der Kontrollabteilung wurden
hierzu auch beispielhafte Abrechnungsunterlagen übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

152

Daneben erhielten OSVI-Bedienstete auch verschiedene funktionsabhängige Zulagen, so z.B. für die Funktion eines Teamleiters, eines Materialverwalters, einer
Restaurantleiterin oder für die Absolvierung eines Eismeisterdiplomlehrganges
u.a.m. Außerdem wurden OSVI-Mitarbeitern im Prüfungszeitraum auch fallweise
Prämien gewährt.
Wenngleich die Gewährung von Zulagen im Rahmen einer flexiblen und modernen
Personalbewirtschaftung durchaus zulässig erscheint, sollten diese aus der Sicht
der Kontrollabteilung im Sinne der Sparsamkeit aber restriktiv gehandhabt werden.
Im Sinne der gegenseitigen Rechtssicherheit hat die Kontrollabteilung empfohlen,
das Zulagenwesen der OSVI bzw. die Rahmenbedingungen und Anspruchsvoraussetzungen sowie ihre Höhe schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
In ihrer Stellungnahme führte die OSVI aus, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung geprüft werde.
Die nunmehrige Status quo Abfrage ergab, dass die Dokumentation und Vereinfachung des Zulagenwesens derzeit bearbeitet werde und entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem Betriebsrat stattfinden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Ein Drittel jener Bediensteten, die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen,
betraf Dienstverhältnisse, welche im Zuge der mit 01.07.2004 erfolgten Betriebsübernahme des LSC auf die OSVI übergegangen sind. In diesem Rahmen hatte
die Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des AVRAG (§ 3) sämtliche Arbeitgeberrechte und -pflichten aus diesen Arbeitsverhältnissen mit zu übernehmen.
Nachdem damals in Bezug auf die davon auch berührten Abfertigungsanwartschaften Verhandlungen mit dem Verein „Landessportcenter Tirol“ bzw. dem Land
Tirol als Fruchtgenussbesteller bezüglich einer Kostenaufteilung im Verhältnis der
bei beiden Dienstgebern zurück gelegten Dienstzeiten unterblieben sind, wies die
Kontrollabteilung darauf hin, dass sämtliche Abfertigungslasten aus den übernommenen Dienstverhältnissen bei der OSVI verbleiben und somit aufgrund der
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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