Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.128

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6.2 Bericht über die Querschnittsprüfung
„Informationstechnologie und Kommunikationstechnik“
(Bericht vom 27.04.2015)

155

Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck hat die Kontrollabteilung auf Verlangen des Bürgermeisters oder mindestens eines Viertels
der Mitglieder des Gemeinderates eine Prüfung durchzuführen. Ebenso kann mit
Beschluss des Gemeinderats, des Stadtsenats oder des Kontrollausschusses ein
ebensolcher Prüfauftrag an die Kontrollabteilung ergehen.
In der Sitzung des StS vom 03.12.2013 wurde ein vom Gemeinderat zugewiesener
Antrag einstimmig angenommen, der die Kontrollabteilung beauftragt, ab dem Dezember 2014 jährlich zumindest eine Querschnittsprüfung in Form einer Vergleichsprüfung des Stadtmagistrats mit den in Frage kommenden städtischen Beteiligungen durchzuführen.
In diesem Sinne führte die Kontrollabteilung eine Querschnittsprüfung zur Thematik „Informationstechnologie und Kommunikationstechnik“ (ITK) durch. Diese
erstreckte sich auf den Stadtmagistrat sowie die städtischen Beteiligungen
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Congress und Messe Innsbruck GmbH,
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft
m.b.H., Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH, Neue
Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH, Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH, Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, Innsbrucker Immobilien Service GmbH sowie die Innsbrucker Immobilien GmbH.
Die Ergebnisse der Einschau wurden im Bericht über die Querschnittsprüfung
Informationstechnologie und Kommunikationstechnologie vom 27.04.2015, Zl.
KA-12142/2014 festgehalten.
In den berichtsimmanenten Schlussbemerkungen zeigte die Kontrollabteilung diverse Möglichkeiten einer unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit auf, die
zuvor gemeinsam formuliert und definiert sowie im Falle der Realisierung auch
evaluiert werden sollten.
Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau informierte das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik u.a. über die Einführung eines
IT-Beirats mit dem Zweck, die Organe der Stadt Innsbruck inkl. des Magistratsdirektors sowie der städtischen Beteiligungen in Fragen zur strategischen
IT-Ausrichtung, zu IT-Investitionen sowie zur Steuerung und Priorisierung von Systementscheidungen zu beraten. Dem IT-Beirat gehören die Abteilungsleiter des
Stadtmagistrats, der Leiter des Amtes für ITK, ein Vertreter des Amtes für Präsidialangelegenheiten sowie jeweils ein Vertreter ausgewählter städtischer Beteiligungen an. Die konstituierende Sitzung fand am 01.02.2016 statt.
Die bereits vor Prüfungsbeginn begonnene und von der Kontrollabteilung positiv
bewertete Weiterentwicklung der IT-Architektur und IT-Strategie wird voraussichtlich zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein.
In der Anschaffung von IT-Produkten findet mittlerweile bei größeren Projekten ein
Abgleich der jeweiligen Einkaufskonditionen von IKB AG und dem Amt für ITK
statt. Konkret wurde im Rahmen des Austauschs stadteigener Serverhardwarekomponenten u.a. die Möglichkeit einer Anschaffung über den zentralen Einkauf
der IKB AG geprüft.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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