Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.131
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(zu Punkt 11.)
Zl. KA-00242/2016
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2015
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2015 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 06.04.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 08.02.2016, Zl. KA-00242/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit
und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem
Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein
verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen
Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit,
Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Kriterien für die
Rechnungslegung
Im Zuge der Überprüfung zweier Honoranoten von zwei Autoren in
Höhe von € 660,00 bzw. € 720,00 für Lesungen im Zusammenhang mit
der Veranstaltung „Grenzgänge VI“ in der Stadtbücherei stellte die
Kontrollabteilung fest, dass diese den Bestimmungen für die Ausstellung von Rechnungen über € 400,00 im Sinne des § 11 (1) 3 UStG
1994 nicht in allen Punkten entsprochen haben. Diese Kriterien sind
jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Geltendmachung eines
Vorsteuerabzuges.
Fehlende Aufzeichnungen bei
Auftragsvergaben
Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass die
Beauftragung der beiden Autoren lediglich mündlich erfolgt ist und keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber vorhanden sind.
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Zl. KA-00242/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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