Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.132

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Empfehlung

Die Kontrollabteilung empfahl, zum einen die Vergabe derartiger Aufträge inklusive Honorarberechnung zukünftig entweder mittels E-Mail
oder Aktenvermerk zu dokumentieren. Zum anderen regte die Kontrollabteilung an, den Formvorschriften für das Ausstellen von Rechnungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Lt. Stellungnahme des Referates Stadtbücherei wird den Empfehlungen der Kontrollabteilung zukünftig entsprochen werden. Die MitarbeiterInnen wurden nochmals auf die formalen Kriterien einer Rechnungsausstellung hingewiesen.

Auszahlung Aushilfen – Die Kontrollabteilung überprüfte eine an das Referat Schulverwaltung
Empfehlung
gerichtete Eingangsrechnung in der Höhe von € 88,00. Der Betrag

wurde laut Faktura für eine Aushilfskraft im Bereich der Nachmittagsbetreuung im Ausmaß von 8 Stunden zwischen dem 14.10. und 16.10.
2015 verrechnet und über die städtische Voranschlagspost
1/211000-728000 Volksschulen – Entgelte für sonstige Leistungen beglichen.
Erhebungen der Kontrollabteilung betreffend der Auszahlung führten
zum Ergebnis, dass lt. Auskunft des zuständigen Referatsleiters für die
Abwicklung der in den Tagesheimschulen angebotenen Mittagessen
insgesamt 26 Mittagstischzubereiter vorgesehen sind, aufgrund von
Krankenständen jedoch ein zusätzlicher Personalbedarf für kurze Zeit
gegeben war.
Vom Referatsleiter der Schulverwaltung wurde gegenüber der Kontrollabteilung weiters angegeben, dass keine schriftliche Vereinbarung
mit der Aushilfe vorliegt bzw. auch keine weiteren Datenübermittlungen
bzw. Meldungen an interne oder externe Stellen vorgenommen wurden.
Gemäß der aktuellen Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil
(Verfügung vom 23.09.2015 mit Wirkung 01.10.2015) sind u. a. die
Ausarbeitung von Dienstverträgen und Mitwirkung beim Abschluss von
Werkverträgen dem Amt für Personalwesen zugedacht. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die entsprechenden Vereinbarungen und Auszahlungen für Aushilfspersonal zukünftig in Zusammenarbeit und über
die Anordnungsberechtigung des Amtes für Personalwesen der MA I
abzuwickeln, womit auch gegebenenfalls abgabenrechtliche Aspekte
durch die fachspezifische Bearbeitung im Amt für Personalwesen geprüft bzw. berücksichtigt werden können.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung seitens der geprüften Stelle mitgeteilt, dass seit Jahresbeginn 2016 die relevanten Daten
der Mittagstischzubereiter ausnahmslos an das Amt für Personalwesen
gemeldet und auch von diesem Amt ausbezahlt werden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- u. Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstel-

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Zl. KA-00242/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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