Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.05.2015.pdf

- S.2

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5.

andererseits die Betriebsführungsvereinbarung zum Kindergarten und zur
Kinderkrippe zwischen der Caritas der
Diözese Innsbruck und der Stadt Innsbruck auszuarbeiten. Soweit sich
dabei von den Kosten keine erheblichen Änderungen (+/- 5 %) ergeben,
wird Frau Bürgermeisterin gleichzeitig
ermächtigt, die betreffenden Vereinbarungen stadtrechtsgemäß abzuschließen.

IV 5934/2011
Sozialpastorales Zentrum
St. Paulus, weitergehende Abwicklung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.05.2015:
Die Stadt Innsbruck nimmt den vorliegenden Bericht, welcher auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2012 beruht, zur
Kenntnis. Entsprechend dem qualitätsvollen Ergebnis des Architekturwettbewerbes
sowie im Hinblick auf die notwendigen
Nutzungen des sozialpastoralen Zentrums
werden die Kosten für die Stadt Innsbruck
eine Höhe von rund € 4,2 Mio. (abzüglich
der Förderung nach Art. 15a B-VG) erreichen.

-

Für die weitergehende Abwicklung und für
die Realisierung des Projektes ergehen
dabei folgende Aufträge:
-

-

-

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, finanzielle Vorsorge für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von rund
€ 4,2 Mio. (abzüglich der Förderung
nach Art. 15a B-VG) zu treffen und
die notwendigen Abstimmungen mit
der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT) durchzuführen.
Ebenso ist es Aufgabe der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, hinsichtlich der Förderung
gemäß der Vereinbarung nach
Art. 15a B-VG über den Ausbau des
institutionellen Kinderbetreuungsangebotes für Kinderkrippen und Kindergärten (€ 350.000,--), welche seitens der Caritas der Diözese Innsbruck bereits beantragt wurde, eine
Regelung zur Gutschrift an die Stadt
Innsbruck oder zur Anrechnung auf
den Investitionskostenzuschuss gegenüber der NHT zu treffen.
Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, wird gemeinsam mit der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beauftragt, einerseits den notwendigen Mietvertrag (zu Betriebskosten und Baurechtszins) zwischen
der NHT und der Stadt Innsbruck und

GR-Sitzung 21.05.2015

6.

Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, erhält weiters den Auftrag,
die zukünftige Vorgangsweise hinsichtlich des Jugendzentrums gemeinsam mit dem derzeitigen Verein
"Kinder- und Jugendzentrum St. Paulus" abzuklären (z. B. Subventionierung) und allenfalls eine vertragliche
Vereinbarung auszuarbeiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
IV 3960/2015
Innsbruck Marketing GmbH,
Neuanschaffung des Ballons
"INNS"BRUCK", Subvention

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.05.2015:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Innsbruck Marketing GmbH mit einer Subvention von € 20.000,-- zur Neuanschaffung
des Innsbruck-Ballons. Darüber hinaus
übernimmt die Stadt Innsbruck die einmaligen Kosten für die Erstinbetriebnahme
von € 1.200,-- und die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, wird ermächtigt, die
jährlich anfallenden Service- und Versicherungskosten von max. € 2.500,-- zu
ersetzen.
Die Bedeckung ist auf der Vp. 1/780100728000, Entgelte für sonstige Leistungen,
Wirtschaftsförderung, gegeben.