Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 05-Mai-Konstituierung_18.59.51.pdf
- S.17
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Voraussetzungen für die Übernahme
von Ressortverantwortungen
Die Voraussetzungen für die Übernahme
von Ressortverantwortungen wurden
festgeschrieben. Hier möchte ich nicht zu
sehr in die Details gehen. Alle wissen, was
unterschrieben wurde. Dies wurde lang
und deutlich verhandelt, da es notwendig
war. Mein Grundsatz ist, dass alles, was
vorher ausverhandelt wurde und wo
Bedenken gesagt werden, nachher nicht
mehr hinterfragt werden muss.
Gemeinderätliche Ausschüsse
Die Anzahl der Mitglieder aller gemeinderätlichen Ausschüsse, soll mit sieben (3
"Für Innsbruck", 2 SPÖ, 1 Innsbrucker
Grüne und 1 ÖVP) festgesetzt werden.
Um die sachpolitische Diskussion auf
einer breiteren demokratischen Ebene
führen zu können, wird eine Neuordnung
der Ausschüsse vorgenommen:
-
Bauausschuss
-
Projektausschuss
-
Ausschuss für Finanzen und Subventionsvergaben
-
Kulturausschuss
-
Ausschuss für Bildung und Gesellschaft
-
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ressortverteilung in der Stadtregierung
-
Seniorenausschuss
Die Anzahl der Mitglieder in der Stadtregierung ist mit sieben (3 "Für Innsbruck", 2
SPÖ, 1 ÖVP und 1 Innsbrucker Grüne)
wie folgt festgesetzt worden:
-
Ausschuss für soziale Daseinsvorsorge
-
Wohnungsausschuss
-
Kontrollausschuss
-
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
-
Sportausschuss
-
Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus
-
Verkehrsausschuss
-
Umweltschutzausschuss
-
Personalausschuss
Hier bedanke ich mich bei StR
Dr. Pokorny-Reitter und bei Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger mit ihren Teams, dass
wir diesbezüglich in die Tiefe gegangen
sind und weder Arbeit noch Zeit gescheut
haben. Wir haben ein Grundsatzpapier
erarbeitet, mit dem man gut weiterarbeiten
kann.
-
Soziales und Jugendwohlfahrt, Landund Forstwirtschaft, Grünanlagen Dipl.-Ing. Sprenger,
-
Stadtplanung, Bau-, Wasser- und
Anlagenrecht, Bau- und Feuerpolizei,
Feuerwehrwesen, Sport - Mag.
Dr. Platzgummer,
-
Erziehung, Bildung und Gesellschaft,
Kinder- und Jugendbetreuung, Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
- Mag. Oppitz-Plörer,
-
Tiefbau, Wohnungsservice Dr. Pokorny-Reitter,
-
Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrsplanung, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft - Dipl. HTL-Ing. Peer
-
Alle Aufgaben, die nicht gemäß § 35
Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) anderen Mitgliedern der Stadtregierung
übertragen sind, sind bei der Bürgermeisterin angesiedelt:
Kultur, Wirtschaft und Tourismus, Beteiligungen, Finanzen und Personal.
Konstituierende GR-Sitzung 8.5.2006
Unterfertigung
Dieses Arbeitsübereinkommen wurde von
Bürgermeisterin Hilde Zach, Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Eugen Sprenger und
Amtsf. StR Dr. Pokorny-Reitter unterzeichnet.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen und bin damit umfassend, wie ich
glaube, meiner Informationspflicht
nachgekommen. Es ist nicht üblich, dass
man jetzt eine Stellungnahme abgibt.