Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.22
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Wir fördern auch nicht mit € 300.000,-- jedes Geschäft. Es hat
sich eine andere Nachfrage genauso entwickelt. Es konnte niemand vorhersehen, dass das Gebiet so ein Tourenparadies wird, das wirklich toll ist,
weil dort auch unerfahrene Tourengeher ohne Lawinengefahr einem sehr
gesunden Sport nachgehen können. Das sind nicht nur 1.000 Tourengeher,
denn Bürgermeister Peer hat uns die Auskunft gegeben, dass das an guten
Tagen bis zu 1.500 Tourengeher sind, die das Gebiet nützen.
Es ist jetzt nicht meine Aufgabe, der Gemeinde Mutters Vorschriften zu machen. Wenn die Gemeinde Mutters einen Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio investieren will, anstatt z. B. in ein Projekt oder in die
Förderung eines Tourismussegmentes, die mehr auf das Tourengehen als
wie auf einen weiteren Schilift in 1.000 m Seehöhe mit einem Beschneiungsteich von 45.000 m³ in 1.000 m Seehöhe abzielt, dann ist das ihre Sache. GR Mag. Kogler hat über die Meteorologie gesprochen, wie schneesicher das inklusive Beschneiung sein wird, steht sehr in den Sternen. Aber
das ist Sache der Gemeinde Mutters. Ich glaube, dass die Gemeinde auch
mögliche andere Entwicklungspfade hat, aber wenn der Gemeinderat beschließt, dass € 1,5 Mio in die Bahn und nicht in andere Tourismusentwicklungen investiert werden, ist das ihre Sache und ich darf mir nur meinen
Teil denken.
Es wird aber bedenklich, wenn ich z. B. lese, dass es vom
Land Tirol Raumordnungsmittel in der Höhe von € 0,5 Mio gibt. Ich habe
mir gedacht, dass Raumordnungsmittel solche Mittel sind, wie der Name
schon sagt, die mit Raumordnung zu tun haben, dass zuerst überregional
etwas überlegt wird. Wenn es wirklich für jeden Lift im Ausmaß der Gesamtkosten von € 0,3 Mio, € 0,4 Mio oder € 0,5 Mio so genannte Raumordnungsmittel gibt, dann hat der Zuständige in der Tiroler Landesregierung und die zuständige Abteilung im Amt der Tiroler Landesregierung
wohl offensichtlich abgedankt. Die Voraussetzung für die Hingabe von
Raumordnungsmittel wäre für mich im Falle meiner Zuständigkeit, dass
man sich zuerst einen Schwerpunktplan erarbeitet, was wo notwendig ist,
und die erwünschten Projekte dann mit diesen Raumordnungsmitteln gefördert werden und andere werden, wenn überhaupt, rein kommerziell errichtet, aber nicht noch mit staatlichen Mitteln gefördert.
GR-Sitzung 24.5.2005