Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.52
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stück 1562 von 9.210 m2, beide vorgetragen in EZ 560 Grundbuch
81136 Wilten.
2. Der Kaufpreis wird in nicht öffentlicher Sitzung referiert.
3. Dieser Kaufpreis ist wie folgt zu entrichten: Ein in nicht öffentlicher
Sitzung zu referierender Teilbetrag (für das Grundstück 1550 sowie die
Sportplatzfläche aus dem Grundstück 1562) ist unverzüglich nach allseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Der in
nicht öffentlicher Sitzung zu referierende Kaufpreis für die Restfläche
aus dem Grundstück 1562 wird vom Stift Wilten auf die Dauer von
zehn Jahren, gerechnet ab Unterfertigung des Kaufvertrages, gestundet
und ist somit nach Ablauf von zehn Jahren unverzinst und ohne Wertsicherung zur Zahlung fällig.
4. Die Stadt Innsbruck übernimmt die im Grundbuch eingetragenen Lasten
(Hochspannungsfernleitung, Wasserleitung und Schacht) auf Grundstück 1550 und Grundstück 1562.
5. Das Garderoben- und Buffetgebäude auf Grundstück 1550 steht als Superädifikat im Eigentum der Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger und ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Abgesehen von den
oben erwähnten bücherlichen Lasten und dem Pachtvertrag für das
Sportplatzgebäude mit Hans Hackl werden die vertragsgegenständlichen Liegenschaften frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten ins Eigentum übernommen.
6. Die Stadt Innsbruck übernimmt die in der nicht öffentlichen Sitzung zu
referierende Ablöse für das auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft befindliche Bienenhaus von Habl.
7. Die Errichtung des Kaufvertrages übernimmt die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) für die Stadt Innsbruck, die hiermit ausdrücklich beauftragt wird. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem
Rechtsgeschäft anfallenden Kosten, sowie alle zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die Kosten der Beglaubigung und der Vermessung übernimmt die Stadt Innsbruck. Die
Stadt Innsbruck übernimmt weiters die Kosten der rechtsfreundlichen
Beratung des Stiftes Wilten durch Rechtsanwalt Dr. Klaus Nuener.
Wir kommen zu einem sehr komplizierten Geschäft, das heißt, das Geschäft ist an sich nicht kompliziert, aber die zu Grunde liegenden Verträge
sind sehr komplex und mit zahlreichen Nachbesserungen, Servituten etc.
behaftet. Wie das bei sehr alten Verträgen so ist, wo verschiedene Bedürfnisse immer wieder berücksichtigt worden sind und wo sich jetzt sehr vieles durch den Sportverein der Justizwache, weil dieser eigene Sportanlagen
errichtet, geändert hat.
GR-Sitzung 24.5.2005