Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.129

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Es ist schon klar, dass das derzeitige Regionalbahnkonzept
anders ist als das Wunschkonzept, das der Gemeinderat im Jahr 2000 hatte.
Abweichung ist aber nicht das richtige Wort, denn nach vielen Verhandlungen und Finanzierungsgeschichten hat der Gemeinderat dann in Einzelaspekten etwas anderes beschlossen. Das ist für mich keine Abweichung,
sondern man hat sich an die Realität angepasst. Dieselben Personen, die das
Regionalbahnkonzept im Gemeinderat gutgeheißen haben, haben sich auch
im Jahr 2000 etwas Weitergehendes gewünscht.
Außerdem ist das Straßenbahnkonzept im Regionalbahnkonzept aufgegangen. Es ist richtig, dass geplant war, den Teil der Linie "R"
im Westen mit der Linie "3" der Straßenbahn zusammenzuhängen und das
in einen zweiten Bauabschnitt verlagert wurde, über dessen Finanzierung
es bisher nur eine Absichtserklärung gibt, rechtzeitig mit dem Bund darüber zu verhandeln. Für mich ist damit der Westast nicht tot.
Genau deshalb stellt sich jetzt die Frage, was diese Geschichte
"Zug um Zug" heißt. Alle, die das Straßenbahn- und Regionalbahnkonzept
vorbereitet haben, sind immer von einer Tatsache ausgegangen. Das "Dreispartentheater" Straßenbahn, Dieselbus- und Obus werden wir uns nicht
mehr leisten können. (Beifall) Wir hatten drei Szenarien: Totalauflassung
der Obusse, Dieselbusse und Straßenbahn, das Modell Straßenbahn als
Rückgrat, vor allem auf der West-Ost-Achse und Ergänzung durch Dieselbusse sowie das Horrorszenario nur Dieselbusse, sozusagen zur Vergleichsrechnung.
Wenn man die Beschlüsse nachliest, ist es für mich schon
nachvollziehbar, dass die Geschäftsführung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) immer folgenden Standpunkt vertreten hat: Mit dem Einstieg in das Regionalbahnkonzept, also der Grundsatzentscheidung für den Ausbau der Straßenbahn und die Ergänzung durch
ein Dieselbusnetz, ist das System Obus "politisch" erledigt bzw. ein Auslaufmodell. Ich glaube, dass das alle Mitglieder des Gemeinderates bei der
Beschlussfassung gewusst haben.
Jetzt bleibt die Frage hinsichtlich der Übergangszeit offen. Genau deshalb gehört diese Angelegenheit in den Stadtsenat. Es gibt gute
Gründe für das, was GR Buchacher gesagt hat, denn ohne Zweifel ist ein

GR-Sitzung 24.5.2005