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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.152

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billig gebaut und sind hinsichtlich der Bausubstanz für die Führung als
Wohn- und Pflegeheim nicht möglich.
Nunmehr hat die Abteilung Soziales des Landes Tirol aufgrund verschiedener Gutachten der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei,
Umwelt, festgestellt, dass wir dieses Wohn- und Pflegeheim nur mehr bis
Ende Oktober 2005 führen dürfen. Das heißt, dass wir dort den Belag entsprechend absiedeln müssen. Bis vor kurzer Zeit war das Wohnheim Sieglanger noch mit dreißig Personen belegt. Ich habe mit den dortigen Bewohnern eine Versammlung durchgeführt, in der sie über die Situation informiert wurden. Es wurde ihnen angeboten, dass sie nach Maßgabe freier
Plätze in den verschiedenen Wohn- und Pflegeheimen der Stadt Innsbruck
aufgenommen werden können. Insbesondere aber nach Fertigstellung des
Wohn- und Pflegeheimes St. Raphael besteht die Möglichkeit, dass im
Prinzip alle dorthin übersiedeln können.
Es stellt sich jetzt die Frage, was künftig mit diesen beiden
Gebäuden in Sieglanger geschehen soll. Soll der Standort Sieglanger gehalten oder soll eine andere Verwendung vorgesehen werden? Das ist die
Kernfrage. Sollte dieser Standort gehalten werden, werden wir nicht in der
Lage sein, sofort nach der Absiedelung die entsprechenden Baumaßnahmen
durchzuführen, da doch ein Planungsvorlauf von zumindest einem Jahr,
oder vielleicht mehr, erforderlich ist. Dies insbesondere, wenn man einen
kleinen Architektenwettbewerb durchführen möchte.
Seitens der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) wurde die Frau Bürgermeisterin im August 2004 mit dieser
Situation konfrontiert und gebeten, hier eine Entscheidung herbeizuführen.
Die Frau Bürgermeisterin ist, im Gegensatz zu anderen und auch zu meiner
Person, offensichtlich der Auffassung, dass dieser Standort nicht gehalten
werden soll. Ich glaube, dass dieser Standort insofern Sinn macht, da der
Stadtteil Sieglanger zwischen der Autobahn, Eisenbahn und Bundesstraße
eingepfercht ist. Wir haben weder in Sieglanger, Mentlberg noch in WiltenWest eine Einrichtung für Seniorinnen bzw. Senioren. Das heißt, dass das
Wohn- und Pflegeheim nicht nur für diesen Stadtteil eine Einrichtung wäre,
sondern auch darüber hinaus.

GR-Sitzung 24.5.2005