Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.20

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ken müssen, auch wenn sie betreuungsoder unterstützungsbedürftig sind.

ten vorgesehen sein. Das möchte ich vorausschicken.

Mag.a Pochobradsky: Ich möchte mich abschließend, obwohl er heute nicht anwesend ist, bei StR Pechlaner ganz herzlich
bedanken. Ebenso bedanke mich bei allen
involvierten Personen der Kerngruppe, der
Steuerungsgruppe und bei den ExpertInnen
für den stets konstruktiven, fachlich engagierten Diskurs zu diesem Projekt.

Ich möchte aber auch dazusagen, dass gerade in der Schweiz, vor Verabschiedung
eines Gesetzes, untersucht wird, welche
Auswirkungen es hat und was es die SteuerzahlerInnen kosten wird.

Last but not least bedanke ich mich bei
Mag. Grünzweig für die inhaltliche und organisatorische Unterstützung vor Ort, ohne
die das Projekt in dieser Art und Weise nicht
möglich gewesen wäre. Herzlichen Dank!
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn es keine weiteren Fragen gibt, bedanke ich mich
bei Mag.a Elisabeth Pochobradsky herzlich.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
16:20 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 16:40 Uhr wieder fortgesetzt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
10.

I-Präs 67e/2011
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die
Schaffung von Stellplätzen für
Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung 2014)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014,
den beiliegenden Entwurf einer Verordnung
betreffend die Schaffung von Stellplätzen
für Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung 2014) zu beschließen.
GR Mag. Kogler: Grundsätzlich möchte ich
ausführen, dass die BauträgerInnen und natürlich auch die Haus- und WohnungseigentümerInnen schon seit Jahren bemüht sind,
dass es für die Fahrräder einen entsprechenden Platz gibt. Dieser kann sowohl im
Bereich des Gartens als auch des Hofes
sein. Er kann aber auch in Hauseingängen,
Gängen oder Stiegenhäusern der WohnbauGR-Sitzung 22.01.2015

Davon ist hier überhaupt nicht die Rede!
Man wird hier einfach mit einer Stellplatzverordnung konfrontiert, die die Fahrräder
betrifft.
Man kann sich jetzt schon sicher sein, dass
das das Bauen natürlich nicht billiger, sondern teurer macht. Das gilt sowohl für die
Neubauten als natürlich auch für die Altbauten. Für die gilt es besonders, denn da
muss man fragen, wo man die Fahrräder
dann überhaupt unterbringen kann und was
man dafür tun muss. Natürlich wird die Verteuerung in weiterer Folge auch auf die MieterInnen entsprechend abgewälzt werden.
In dieser Verordnung ist auch enthalten,
dass davon abgesehen werden kann, falls
es wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Man
kann also eine Ausnahmegenehmigung erwirken, die zu einer Reduktion der geforderten Stellfläche führt.
Aber wenn ich nun den Fall eines Hauses
aus der Gründerzeit hernehme …
(GRin Mag.a Schwarzl: Es betrifft nur die
Neu- und Zubauten!)
Ja, bitte hör mir zu! Man baut später zwei
Wohnungen um und hat dann zwei bis vier
Wohnungen mehr. In einem solchen Fall
muss man im Bereich des Gartens oder des
Kellers über 30 m2 Nutzfläche für Fahrräder
zur Verfügung stellen.
Zu den mietrechtlichen Gründen, GR Grünbacher, ist mir dabei noch nicht klar, wie
das vonstattengehen soll. Haben dann die
MieterInnen absolut einen Anspruch darauf
oder haben sie keinen?
In dieser Hinsicht gibt es noch viele ungelöste Fragen. Eine Erhöhung der Baukosten
hat natürlich einen weiteren Anstieg der
Mieten zur Folge! Deshalb gibt es von meiner Seite hier keine Zustimmung.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wir können seit
einigen Jahren eine geänderte Mobilität beobachten, die sich in den nächsten Jahren
verstärkt durchsetzen wird. In diesem Zu-