Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.21
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sammenhang ist es sicher sinnvoll, wenn in
Zukunft Fahrradabstellplätze in Häusern
vorgesehen sind und gebaut werden.
Da geht es ja bitte nicht nur um die Wohnhäuser, sondern auch um die Kaufhäuser.
Wir haben es ja erlebt! Bei großen Kaufhäusern war kein einziger Fahrradabstellplatz vorgesehen. Wir mussten dann
schauen, wie wir die Fahrräder im öffentlichen Raum unterbringen konnten.
Im Grunde genommen ist es sinnvoll, wenn
man das vorsieht. Es ist ja, wie gesagt,
auch in der Tiroler Bauordnung (TBO) bereits seit dem Jahr 2011 enthalten. Es ist
zwar eine Kannbestimmung, die durch eine
Verordnung der Stadt Innsbruck ergänzt
werden muss. Das ist unsere grundsätzliche
Aussage dazu.
In der Detailfrage muss ich GR Mag. Kogler
in gewisser Beziehung Recht geben. 90 %
der Stellflächen sollten ja in umbauten
Räumen sein. Das wird natürlich die Baukosten steigen lassen. Das ist so! Wenn ich
einen umbauten Raum mit einer Höhe von
etwa 2,5 m (ohne Sanitäranlage etc.) habe,
dann kostet das pro Kubikmeter € 360,--.
Das Weitere kann man sich dann ausrechnen. Je nach Größe der Anlage wird es auf
jeden Fall doch um einiges teurer werden.
Gerade bei gefördertem Wohnbau ist es so,
dass diese Kosten auch in den zulässigen
Baukosten unterzubringen sind. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass es die BauträgerInnen sind, die sehen müssen, wie sie das
noch irgendwie in den angemessenen Baukosten unterbringen können.
Wir haben aber auch das Bekenntnis abgegeben - und es reden ja eigentlich alle Parteien davon -, dass das Wohnen nicht teurer, sondern billiger werden soll.
Da haben wir wieder einen Faktor, zusätzlich zur Verschärfung der Bauvorschriften,
wie Passivhaus, Niedrigenergie usw., der
das Wohnen in gewisser Beziehung verteuern wird.
Wir haben uns dazu einen Ansatz überlegt,
wie man damit eigentlich umgehen könnte.
Wir sind davon ausgegangen, dass die
Realität die ist, dass derzeit in unserer
Stellplatzrichtlinienverordnung 1,1 Autostellplätze als Empfehlung festgelegt sind. Das
kann unter- oder auch überschritten werden.
GR-Sitzung 22.01.2015
Heute fahren mehr Menschen mit dem
Fahrrad und wir erleben es immer wieder,
dass diese Stellplätze für die Autos nicht alle gebraucht werden. Ich spreche da jetzt
vom geförderten Wohnbau oder vom
Wohnbau der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG).
Wir würden daher vorschlagen, wenn wir
diese Fahrradstellplatzverordnung beschließen, zu ergänzen, dass dies kostenneutral erfolgen muss. Dafür könnten dann
weniger Stellplätze für Personenkraftwagen
gefordert werden, um hier keine kostenmäßige Mehrbelastung zu haben. Das müsste
dann natürlich in der Folge so beschlossen
werden.
Ich habe einen Ergänzungsantrag vorbereitet, der sich wahrscheinlich schwer in dieser
Verordnung unterbringen lassen wird. In der
Pause habe ich Magistratsdirektor Dr. Holas
leider nicht gesehen, sonst hätte ich ihn
noch gefragt, ob das überhaupt möglich ist.
Aber vielleicht gibt es noch die Gelegenheit,
dass er uns dazu die rechtliche Auskunft
gibt.
Vermutlich müsste in diesem Zusammenhang auch die Stellplatzverordnung dahingehend angepasst werden, dass man sagt:
Wenn diese Fahrradabstellplätze gebaut
werden, dann reduziert sich dadurch die
Stellplatzvorschreibung für Kraftfahrzeuge
in der Baubewilligung.
Wir haben deshalb folgenden Ergänzungsantrag vorbereitet:
Zur Fahrradstellplatzverordnung 2014 möge
der Gemeinderat beschließen:
1.
Bei Wohngebäuden gemäß Punkt 1.
der Tabelle soll der Bau von Fahrradabstellplätzen kostenneutral erfolgen. Das bedeutet, dass die durch den
Bau der Fahrradabstellplätze entstehenden Kosten anderweitig eingespart
werden müssen.
2.
Entsprechend der Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze und dem
damit verbundenen Bauvolumen wird in
der Baubewilligung auf Stellplätze für
PKWs verzichtet.