Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.22
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3.
Die Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck ist dem entsprechend anzupassen.
Buchacher, Grünbacher, Dr.in PokornyReitter, Reisecker, Wanker und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
(Beifall)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich möchte Magistratsdirektor Dr. Holas bitten, die schriftliche Ausfertigung des Ergänzungsantrags
zu prüfen und fahre inzwischen mit der Reihenfolge der Wortmeldungen fort.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider:
GR Mag. Kogler, wenn bei bestehenden
Gebäuden etwas umgebaut oder verändert
wird, ist es nicht notwendig - wenn es wirtschaftlich nicht tragbar ist -, dass man für
ein oder zwei Autos Tiefgaragen bauen
muss. Das haben wir bis jetzt auch nicht so
gehandhabt.
So muss man das auch für die Fahrräder
sehen. Man muss keine Luxusabstellplätze
bauen. Wenn auf dem Grundstück sowieso
genug Platz vorhanden ist, kräht kein Hahn
danach.
Es geht darum - GRin Dr.in Pokorny-Reitter
hat es bereits angesprochen -, dass wir vor
allem darauf achten müssen, dass bei
Kaufhäusern und Firmen nicht die gesamten Fahrräder im öffentlichen Raum stehen
und wir damit eine Lösung des Problems
finden müssen.
Es soll darüber nachgedacht werden, wie
man das besser machen kann. Wir haben ja
in der Stadt Innsbruck schon eine relativ
niedrige Zahl an Stellplätzen in der Verordnung. Sie ist quasi eins zu eins. Das ist
ganz im Gegensatz zu ländlichen Gemeinden, die zwei bis drei Tiefgaragenplätze
vorschreiben.
Da wird der Wohnbau dann wirklich teuer.
Die kleinen Gemeinden sagen natürlich
auch zu den Leuten, dass sie soundso viele
Autos brauchen werden, weil es die Infrastruktur notwendig macht. Sie wollen diese
Fahrzeuge nicht im öffentlichen Raum haben. Sie wollen nicht öffentlichen Grund für
Parkflächen hergeben.
So handhaben das eben viele Gemeinden.
Wir machen das Gott sei Dank nicht! Über
die Stellplatzverordnung für Autos zu diskutieren, vor allem im innerstädtischen verGR-Sitzung 22.01.2015
dichteten Wohnbau, finde ich sehr spannend. Es ist ein großer Unterschied, ob man
irgendwo auf der grünen Wiese baut oder
dort, wo die gesamte Infrastruktur - von
Versorgungsleistungen, Kindergarten,
Volksschulen, Apotheken, Einkauf des täglichen Bedarfs usw. - vorhanden ist.
Das sieht man ja auch schon jetzt, wenn bei
Wohnanlagen oft die Hälfte der Parkplätze
leer steht, weil die Leute gar kein Auto mehr
haben. Sie haben kein Auto mehr, weil sie
es nicht brauchen, da die Infrastruktur so
gut ist.
Das ist der große Unterschied zum Wohnen
irgendwo draußen am Land. Da hat man
diese Infrastruktur nicht und ist auf das Auto
angewiesen.
So ist es nun auch beim Fahrrad. Die TBO
gibt den Gemeinden und Städten die Ermächtigung, eine Verordnung zu erlassen.
Eine solche Diskussion soll auch angestoßen werden, damit wir sehen, was sich
dann abspielt. Wir brauchen das, damit
nicht wieder alles auf der Straße steht! Dazu brauchen wir eine Verordnung.
Andernfalls können wir den BauträgerInnen
nicht vorschreiben, dass sie dafür sorgen
müssen, dass nicht alle Fahrräder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Sie müssen
dafür sorgen, dass die Fahrräder auf eigenem Grund stehen. Das heißt aber nicht,
dass sie in einer Tiefgarage untergebracht
werden müssen. Die Fahrräder können
auch im Hinterhof abgestellt werden. Es gibt
da keine Vorschrift, wie das ausgeführt sein
muss.
Es geht auch darum, dass man darüber
nachdenkt, wo Platz für die Fahrräder ist.
Das ist genauso, wie man sich heute überlegen muss, wo die BewohnerInnen beispielsweise die Kinderwägen abstellen können. Es ist ja schon so, dass es bei den
neuen Wohnbauten im Eingangsbereich
abgesperrte Räume gibt, damit man den
Kinderwagen dort unterbringen kann und
nicht mit in die Wohnung schleppen muss.
Das gibt es ja alles schon. Genau dafür ist
die Verordnung eigentlich gedacht: Dass
man damit anfängt, über Fahrradabstellplätze nachzudenken, dass man sie mitberücksichtigt! So wie das bei den Autos auch geschieht. Sie dürfen auch nicht eins zu eins
draußen stehen.