Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.220
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"Fetzentandlermarkt" geben darf. Würde es überhaupt keinen Käufer geben, hätte sich dieser Händlermarkt schon längst von selbst erledigt.
Weiters steht in dem Antrag: "Es gibt vertrauliche aber fundierte Hinweise, dass von den Standbetreibern auch mit Drogen gehandelt
wird." Dazu würde ich Folgendes sagen: Wenn es Beweise gibt, muss die
Polizei einschreiten. Falls die Polizei etwas findet und gegen bestimmte
Händler einschreitet, bin ich auch dafür, dass diese in der Folge in einem
gerichtlichen Verfahren bestraft werden.
Jetzt allen Händlern generell zu unterstellen, dass sie in einen
illegalen Handel verwickelt wären, halte ich für eine Zumutung. Ich kann
mich dem nicht anschließen. Dann müsste man einige Veranstaltungen der
feineren Gesellschaft auch verbieten, da es dort auch sein könnte, dass der
eine oder andere Joint kreist bzw. die eine oder andere Linie geschnupft
wird. Man kann nicht auf bloßen Verdacht alles verbieten. Was verboten ist
kann hinterher bestraft werden, aber man kann nicht präventiv alles verbieten.
Zu dem Hinweis, dass dieser Händlermarkt nicht zum äußeren
Erscheinungsbild unserer Stadt passt ist zu sagen, dass diese Stadt schon
viel ausgehalten hat und auch einen nicht wahnsinnig attraktiven Markt
aushalten wird, da es auch dort Käufer gibt. (Beifall)
Bgm. Zach: Wenn jemand konkrete Verdachtsmomente hat,
bitte ich diese vertrauensvoll an den Polizeidirektor HR Dr. Angermair oder an den Polizei-Kommandanten Oskar Gallop weiterzuleiten.
MB: (gegen FREI und GR Wirth)
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichner in der Gemeinderatssitzung am 31.3.2005 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
GR-Sitzung 24.5.2005