Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.230
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 792 -
genüber Bewohnerinnen bzw. Bewohnern anderer Gemeinden und betrifft
ungemindert auch finanziell schlechter gestellte Personen.
Da nicht anzunehmen ist, dass Gemeinden wie Wien nicht in
der Lage zur vollständigen Kalkulation sind, muss eine Situation dringend
hinterfragt werden, welche unserer Bevölkerung womöglich unnötig hohe
Kosten aufbürdet.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das wurde bereits im Ausschuss für Finanzen und Subventionsvergaben beschlossen.
Der Antrag wird von GR Engelbrecht zurückgezogen, da laut Mitteilung
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hinsichtlich der Städtischen Friedhofsgebühren eine genaue Kostenstellenrechnung erarbeitet wird.
25.6
I-OEF 57/2005
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, Einführung, Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner folgenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Innsbrucker Gemeinderat spricht sich für die Einführung der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters durch die Gesamtheit der Wahlberechtigten aus.
2. Zur Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck sowie der Innsbrucker Wahlordnung im Hinblick auf die Verankerung
der Direktwahl der Innsbrucker Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, wird der Entwurf der Mag.-Abt. I vom 2.11.1999,
Zl. I-1053/1999 dem Landesgesetzgeber übermittelt.
Mag. Kogler, Nordholm, beide e. h."
Seit dem Jahr 1992 werden in allen Tiroler Gemeinden die Bürgermeister
direkt gewählt.
GR-Sitzung 24.5.2005