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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.36

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Die in der Beilage rot dargestellten Änderungen der Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung)
sollen am 01.02.2015 wirksam werden.
Diese Änderung von Bestimmungen der
Subventionsordnung geht zurück auf den
Antrag von GR Mag. Jahn, vom 12.07.2012.
Die Veröffentlichung der Subventionen der
Stadt Innsbruck soll im Internet in folgender
Form erfolgen:
Alle SubventionsnehmerInnen, die entsprechend der Subventionsordnung eine Subvention ab einem Wert von € 1.000,-- oder
mehrere Subventionen ab einem Gesamtwert von € 1.000,-- beziehen, sollen im Internet veröffentlicht werden. Es werden keine sensiblen personenbezogenen Daten
veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt
jeweils bis 30.06. des Folgejahres.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
datenschutzrechtlichen Gutachtens von
Univ.-Prof. Dr. Jahnel vom 01.07.2014 haben wir einen Formulierungsvorschlag zur
Änderung der Subventionsordnung bezüglich der Veröffentlichung von Subventionen
ausgearbeitet.
Ich denke, Sie haben alle den § 14 der
Subventionsordnung - was zu veröffentlichen bzw. nicht zu veröffentlichen ist und
wie auf die Geheimhaltungsinteressen der
Betroffenen Rücksicht zu nehmen ist - sehr
sorgfältig studiert. Ich gehe aber gerne auf
Fragen ein.
Dieser neue § 14 soll heute beschlossen
und aufgenommen werden.
Dann gibt es noch eine zusätzliche Bestimmung. Es handelt sich um die Verpflichtung,
das Logo der Stadt Innsbruck zu verwenden, wenn man Förderungen von der Stadt
Innsbruck bekommt. Dazu soll der § 5
Abs. 8 geändert werden.
Auch das ist in der Vorlage genau enthalten.
GR Mag. Jahn: Ich darf mich an dieser
Stelle sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wie das im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss ausgearbeitet wurde, war für
mich eine sehr gute und positive Erfahrung.
Besonders, da ich zu jenem Zeitpunkt neu
in diesem Ausschuss war.
GR-Sitzung 22.01.2015

Auch die Zusammenarbeit mit den RechtsexpertInnen war eine sehr tolle Erfahrung.
"Was lange währt, wird endlich gut." Jetzt
haben wir lange gewartet, bis wir endlich die
entsprechenden Aussagen erhalten haben.
Nun können wir das umsetzen.
Es geht uns, der Jungen Volkspartei (JVP),
aus der heraus wir diese Debatte geführt
haben, einfach auch ganz stark darum, österreichweit eine VorreiterInnenrolle einzunehmen. Wir wollen da einfach einen Schritt
hin zum gläsernen Staat machen.
Wir sagen, ein Amtsgeheimnis wird mittlerweile obligatorisch ausgesprochen. Wir wollen aber, dass das eher die Ausnahme ist.
Wir wollen in diesem Zusammenhang einfach sicher gehen, dass die SteuerzahlerInnen sehen können, was mit dem Geld passiert. Das ist für uns ein sehr wichtiger und
guter Schritt.
Ich bedanke mich, dass es heute zur Debatte steht und hoffe auf Ihre Unterstützung dafür.
Uns ist aber auch sehr wichtig, das möchte
ich gleich herausstreichen, dass es nicht
darum geht, dass wir z. B. EmpfängerInnen
von Sozialhilfe an den Pranger stellen wollen!
Diese Menschen gehören weiterhin geschützt, das geht keinen etwas an. Aber es
soll klar sein, was gefördert wird und wie.
StR Mag. Fritz: Weil GRin Dr.in PokornyReitter das Gutachten des Städtebundes
angesprochen hat: GR Mag. Jahn, was lange währt, ist leider noch nicht endgültig
ausgestanden, denn da kommt noch einiges
auf uns zu.
Wir haben das jetzt für die städtische Subventionsordnung vernünftig lösen können.
Ich stimme dieser Lösung auch sehr gerne
zu, aber das betrifft viele andere Rechtsmaterien auch.
Wenn man dieses Gutachten des Städtebundes liest, dann sind wir vom transparenten Staat noch weit entfernt. Bestimmte Sitzungen sind zwar öffentlich und jede/r kann
hinkommen und zuhören, was dort gesagt
wird. Im Protokoll, das vielleicht im Internet
steht und damit digital verarbeitet wird,
muss geschwärzt werden, weil ein Unterschied besteht, zwischen der Parlamentsöffentlichkeit des 19. Jahrhunderts und den