Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.37
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Datenschutzgesetzen und -verordnungen
des 21. Jahrhunderts. Da greift man sich ja
ans Hirn!
Es wurde in der letzten Sitzung der Geschäftsleitung des Städtebundes erörtert.
Es gibt, Gott sei Dank, relativ viele KommunalpolitikerInnen, die sagen, dass das doch
nicht sein kann! Aber mit der jetzigen Gesetzeslage wird es nicht gehen! Es braucht
die diversen Änderungen bei den Gesetzen.
Dass man sich da nur auf Gemeindeebene
behilft und sagt: "Protokoll des Gemeinderats ist Protokoll des Gemeinderats und wir
stellen das jetzt ins Internet.", so einfach
wird das nicht funktionieren! Denn nach jetziger Rechtslage hat man möglicherweise
dann danach die Datenschutzkontrolle am
Hals.
Da wird es noch etliche Diskussionen brauchen, aber ich freue mich über Deine Aussage, GR Mag. Jahn. Ich glaube, dass wir
da quer durch den Gemeinderat sehr gut
zusammenarbeiten werden, wenn es um die
Frage nach einer möglichst transparenten
Staatstätigkeit geht. Damit sollen die BürgerInnen das, was wir beschließen, auch wirklich mit allen öffentlichen Medien verfolgen
können.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
12.11.2014 (Seite 32) wird angenommen.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 13.01.2015:
22.
Haushaltssatzung 2015, Abschnitt III, Ziffer 5 und Ziffer 6,
Änderung des Erschließungskostenfaktors
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 13.01.2015:
Mit Wirkung vom 01.01.2015 haben die Ziffer 5 bzw. die Ziffer 6 im Abschnitt III der
Haushaltssatzung 2015 wie folgt zu lauten:
5.
Der Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 (TVAG), LGBl.
Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung,
unter Anwendung eines Einheitssatzes
von € 5,78, das sind 2,63 % des mit
Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014, LGBl.
Nr. 184/2014, für das Gebiet der Stadt
Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.
6.
Die Ausgleichsabgabe nach dem
TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, in der
geltenden Fassung, mit € 4.400,-- für
oberirdische Abstellplätze und
€ 13.200,-- für Parkdecks oder unterirdische Garagen, das ist das 20-fache
bzw. 60-fache des mit Verordnung der
Tiroler Landesregierung vom
16.12.2014, LGBl. Nr. 184/2014, für
das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.
Nicht nur so wie im 19. Jahrhundert, als
man zu Fuß hin ging und sich vielleicht Notizen gemacht hat.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich möchte
mich in diesem Zusammenhang wirklich bei
den MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, und bei Magistratsdirektor Dr. Holas sehr ausführlich und ausgiebig bedanken, denn es schaut ja so aus,
als wären es "nur" zwei Paragrafen gewesen.
Bis wir aber dazu gekommen sind, dass sie
so, wie sie heute zur Abstimmung stehen,
dann auch tatsächlich formuliert werden
konnten, das war ein langer Weg. Bgm.Stellv. Kaufmann weiß das.
Es hat sehr viele Diskussionen im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
gegeben. Die MitarbeiterInnen haben hier
wirklich sehr gut, sehr konstruktiv - auch inhaltlich sehr konstruktiv - mitgearbeitet.
GR-Sitzung 22.01.2015
IV 10515/2015