Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.20
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4.
5.
Die Verkäufer leisten Gewähr für die Freiheit von bücherlichen und
außerbücherlichen Lasten und übernehmen die Kosten für die erforderliche Lastenfreistellung. Hingegen übernimmt die Stadt Innsbruck
die beiden Leitungsdienstbarkeiten (Hochspannungsleitung für die Tiroler Wasserkraft AG {TIWAG}, C-LNr. 3 und 7).
Mit der näheren Vertragsgestaltung und Abwicklung des Rechtsgeschäftes wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt und ermächtigt.
Diese Grundstücke sind für die Stadt Innsbruck interessant, weil sie für die
Friedhofsgestaltung Platz lassen. Weiters befindet sich dann die Kleingartenanlage im Besitz der Stadt Innsbruck und kann auch erweitert werden.
Hinsichtlich der Bedingungen hat man mit den Bürgern und Bürgerinnen
gut verhandelt. Die Konditionen hierzu darf ich in der nicht öffentlichen
Sitzung bekannt geben.
10.
IV 4439/2002
Konkurs Fußballclub (FC) Tirol-Innsbruck, Vergnügungssteuer, Kriegsopfer- und Behindertenabgabe, Anfechtung von Zahlungen durch den Masseverwalter,
Annahme eines außergerichtlichen Vergleiches
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
20.5.2003 mit ergänzendem Zusatz der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben
und Vorschreibung vom 20.5.2003:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt dem Vergleichsvorschlag des Masseverwalters im Konkursverfahren des Fußballclubs (FC) Tirol-Innsbruck,
RA Dr. Herbert Matzunski, den Betrag in der Höhe von € 256.400,-- an das
Massekonto zu refundieren, unter der Voraussetzung zu, dass auf weitere
Anfechtungsansprüche nach der Konkursordnung verzichtet und gleichzeitig der gegenständliche Betrag als Konkursforderung anerkannt wird. Auf
diesen Betrag entfallen € 250.000,-- an Abgabenforderungen und € 6.400,-auf privatrechtliche Zahlungen.
Im gegenständlichen Fall wurden durch RA Dr. Herbert Matzunski Zahlungen bei Androhung einer Anfechtungsklage verlangt. Ich möchte dem
GR-Sitzung 22.5.2003