Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.42
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gehen. Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen, denn es leiden alle
darunter, der Verein sowie die Anrainerinnen bzw. Anrainer, die jetzt eine "Gstetten"
mit einem "Steinerhaufen" vor der Nase haben. Ich bitte, dass sich die Beteiligten hier
der Verantwortung stellen und nicht der
Rechtsstaat geknechtet gehört, weil Paragraphen verwendet werden, die man nicht
anwenden darf.
Bgm.-Stellv. Kaufmann, dafür müssen Sie
gerade stehen. Ich möchte nur noch einmal
erwähnen, dass das Vorgehen der Stadt
Innsbruck nicht korrekt, nahezu dilettantisch, war. Den Rechtsstaat kann man so
nicht missbrauchen. Das waren die Ausführungen, die ich unbedingt loswerden wollte.
Ich möchte noch anmelden, dass ich mich
auf Grund von Befangenheit der Stimme
enthalten werde. Ich darf dazu schon etwas
sagen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn man
befangen ist, spricht man im Allgemeinen
nicht zu einem Punkt. Das ist eine Novität
hier im Gemeinderat.
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Dilettantisch!)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
18:05 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um 18:30 Uhr nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit wieder fort.
StR Wanker: Ich melde Stimmenthaltung
wegen Befangenheit an.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GR Kunst hat
mich auf einen wichtigen Umstand hingewiesen. Ich darf GRin DIin Sprenger bitten,
den Raum zu verlassen. Nach § 41 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR), Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern:
"Kommt im Gemeinderat ein Gegenstand
zur Verhandlung, in dem ein Gemeinderatsmitglied im Sinne des § 23 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) als
befangen anzusehen ist bzw. dies selbst
ausgesagt hat, so hat es vor Beginn der
Verhandlung dieses Gegenstandes für die
Dauer der Beratung und Beschlussfassung
den Sitzungssaal zu verlassen.
GR-Sitzung 22.01.2015
Das Gemeinderatsmitglied ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen des Gemeinderates
zur Erteilung von Auskünften im Sitzungssaal zu erscheinen."
Das war ein Fehler meinerseits. Das habe
ich übersehen. Ich darf mich bei GR Kunst
für den Hinweis bedanken. Ich habe dies zu
großzügig gehandhabt.
GRin DIin Sprenger: Ich habe mich falsch
ausgedrückt, ich bin nicht befangen. Ich arbeite zwar beim Land Tirol in der Raumordnung, aber ich bin nicht für die örtliche
Raumordnung zuständig. Das war ein Irrtum
meinerseits im Ausdruck. Ich melde daher
Stimmenhaltung an und werde mich weiterhin, wenn es notwendig ist, zu diesem
Punkt melden. Ich bin nicht befangen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
18:32 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um 18:35 Uhr nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Befangenheit ist selbst festzustellen. Der Grund
wäre nicht in der Raumordnung zu sehen,
sondern es gibt sehr enge familiäre Verbindungen, wodurch eine Befangenheit durchaus zulässig wäre. Wenn es die betreffende
Gemeinderätin nicht so sieht, dann ist das
für die anderen Mitglieder des Gemeinderates so zur Kenntnis zu nehmen.
GR Federspiel: Ich möchte ganz kurz auf
den Flächenwidmungsplan eingehen. Das
Vorhaben besteht darin, den Sportplatz zu
erweitern. Über die Flutlichtanlage können
wir nicht abstimmen, da diese bereits im
Stadtsenat einstimmig beschlossen wurde.
Nachdem unsere Fraktion nicht im Stadtsenat vertreten ist - der Stadtrat ist uns
nach der Gemeinderatswahl abhandengekommen …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Verlustig gegangen!)
Wenn ich Mitglied im Stadtsenat wäre, hätte
ich mich gegen die Flutlichtanlage ausgesprochen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wäre dann
auch nicht Teil der heutigen Beschlussfassung.)