Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.21
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Gemeinderat den Vergleichsvorschlag von RA Dr. Hubertus Schumacher,
vom 20.3.2003 unterbreiten:
Ich kann nun die chronologische Aufstellung, die in der Sitzung des Stadtsenates in dieser Art und Weise noch nicht vorgelegen ist,
klar sagen.
Ich verlese den Bericht der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben Vorschreibung, vom 20.5.2003:
"Mit Schreiben vom 15.1.2003 hat Vorgenannter die Rechtmäßigkeit dieser
Pfändungen bestritten und im Übrigen für insgesamt € 68.756,39 an Zahlungen auf Abgabenforderungen plus Zinsen, bei Androhung einer Anfechtungsklage die Rückforderung der Beträge auf das Massekonto verlangt. Die Differenz ergibt sich aus der Sicht des Masseverwalters aus unrechtmäßig erlangten gesetzlichen Verzugszinsen.
Die Summe der Gegenüberstellung des vom Masseverwalter ursprünglich
geltend gemachten Anfechtungsvolumen (€ 164.164,96 plus € 341.184,39)
von insgesamt € 505.349,35 entspricht dem Vergleichsvoranschlag unseres RA Dr. Hubertus Schumacher vom 25.2.2003 und bleibt gegenüber
dem ursprünglichen Vorlageantrag unverändert.
Chronologische Aufstellung über die Drittschuldnerpfändung Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG)/Fußballclub (FC) Tirol-Innsbruck:
11.7.2001: Drei Bescheide über die Pfändung und Überweisung einer
Geldforderung an die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) als Drittschuldner über den Gesamtbetrag in der Höhe von € 272.428,-(ATS 3.748.691,--)
11.7.2001: Nachweisliche Zustellung an den Drittschuldner durch die Abgabenbehörde I. Instanz.
15.1.2002: Zahlungseingang des oben genannten Betrages bei der Stadtkasse"
StR Mag. Schwarzl: Es ist dies, wie etliches im Zusammenhang mit dem Fußballclub (FC) Tirol-Innsbruck, eine unerfreuliche Angelegenheit. Dennoch wird es nicht anders gehen, als diesen Vergleich abzuschließen. Ich möchte nur noch auf ein paar Dinge eingehen.
Auf Grund meiner Urgenz in der Sitzung des Stadtsenates liegen jetzt die richtigen bzw. die aufgeschlüsselten Zahlen und vor allen
Dingen die Daten vor, die entscheidend dafür sind, ob der Masseverwalter
überhaupt dies einklagen kann oder nicht. Es war gut, dass das noch diese
GR-Sitzung 22.5.2003