Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.26
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 700 -
3.
4.
5.
6.
7.
Die Tiroler Kohlenhandels GesmbH erklärt dazu ausdrücklich, dass
diese Auflösung freiwillig und ohne jeden Zwang erfolgt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Mieträumlichkeiten (inklusive Schlüssel) der Stadtgemeinde Innsbruck bereits vollständig geräumt und ordnungsgemäß zurückgestellt worden sind.
Weiters verpflichtet sich die Tiroler Kohlenhandels GesmbH, keine
weiteren Ansprüche welcher Art auch immer, aus dem gegenständlichen Mietverhältnis gegenüber der Stadt Innsbruck zu stellen und
erklärt ausdrücklich, dass mit Bezahlung der Ablöse auch alle aus dem
Anbot zum Abschluss eines Vertrages vom 14.5.2002 entspringenden
Verpflichtungen seitens der Stadt Innsbruck vollständig erfüllt sind.
Der Ablösebetrag, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird,
ist bis spätestens 10.6.2003 auf ein von der Tiroler Kohlenhandels
GesmbH bezeichnetes Konto zu überweisen.
Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung anfallenden
Kosten und Gebühren übernimmt die Stadt Innsbruck.
Mit der Abwicklung der Vertragsauflösung wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt und ermächtigt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck steht hinsichtlich einer Ablöse des Mietrechtes seit Jahren in Verhandlungen mit der Tiroler Kohlenhandels GesmbH.
Diese langjährige Angelegenheit war vor meinem Eintritt in das aktive politische Geschehen bereits Gegenstand der Verhandlung. Dieses Objekt ist
nach den mietrechtlichen Bestimmungen kündigungsgeschützt. Die Miete
ist so gering, dass diese von der Tiroler Kohlenhandels GesmbH noch Jahrzehnte bezahlt werden könnte, ohne dass ein sonderlich nennenswerter
Verlust eintreten würde. Jedenfalls ist es kein Gewinn für die Vermieter.
Auf der anderen Seite handelt es sich um ein Grundstück, welches sich mitten in der Stadt Innsbruck befindet, nämlich in der Bienerstraße 27 b. Das Grundstück wird von der Tiroler Kohlenhandels GesmbH
schon lange nicht mehr genutzt, sodass dieses Mietrecht praktisch eine
Verwertbarkeit dieses Grundstückes blockiert bzw. verhindert. In vielen
Verhandlungen ist man doch zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen.
Wie in der Sitzung des Stadtsenates richtig dargestellt wurde, muss diese
Ablöse bezahlt werden, um das Grundstück dem Wohnbau zuführen zu
können. Wie Sie alle wissen, gibt es viele Wohnungssuchende. Wenn wir
dieser Ablösesumme zustimmen, verfügen wir über ein Grundstück für einen vernünftigen Wohnbau.
GR-Sitzung 22.5.2003