Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.43
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So ist es. Nachdem es heute leider nur
noch um die Flächenwidmung geht, muss
ich dieser schweren Herzens zustimmen.
Wir sprechen uns gegen die Flutlichtanlage
aus. Wenn es eine Möglichkeit gibt, den betroffenen Anrainerinnen bzw. Anrainern zu
helfen, würde ich alles machen, was möglich ist.
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von StR Wanker sowie Stimmenthaltung von GRin DIin Sprenger,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014 (Seite 37) wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Der Bebauungsplan Nr. OD - B7, Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße
Nr. 38 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD - B4 und Nr. OD - B4/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
32.
III 10468/2014
Bebauungsplan Nr. OD - B7,
Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. OD - B4
und Nr. OD - B4/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen, wobei eine davon 61 Unterstützungsunterschriften aufweist. Die Stellungnahmen
liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen richten sich hauptsächlich gegen die Festlegung der Gebäudehöhe der neuen Baukörper.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Die beiden Baukörper des vorliegenden Projektes fügen sich schlüssig in
das städtebauliche Umfeld ein und bilden
nicht nur höhenmäßig, sondern auch hinsichtlich der Baukörperaufteilung einen
überzeugenden Übergang als Reaktion auf
die vorliegende spezifische Situation und
die anschließenden Baustrukturen. In diesem Sinn wird der Beschluss des oben
genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 22.01.2015
III 10469/2014
Bebauungsplan Nr. PR - B13,
Pradl, Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.-GlatzStraße und Burgenlandstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gn), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind acht Stellungnahmen eingegangen, wobei eine davon 21 Unterstützungsunterschriften aufweist. Sie liegen dem Akt
im Original bei. Ein Großteil der Unterschriften richtet sich insbesondere gegen die Gebäudehöhe des Wettbewerbsprojektes Roseggerstraße Nrn. 25 bis 27, wobei ein
Qualitätsverlust befürchtet wird. Einzelne
Stellungnahmen richten sich gegen die
Festlegung der höchsten Punkte von Gebäuden, der Baufluchtlinie und Baumassendichte im übrigen Planungsbereich.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten.
Der Baukörper des vorliegenden Wettbewerbsprojektes fügt sich durch die Konzentration der Baumasse an der Kreuzung sinnvoll und verträglich in das städtebauliche
Umfeld ein. Im übrigen Planungsbereich
sind die gewünschten Erweiterungen insbesondere aufgrund der Eigentumsstruktur
städtebaulich nicht sinnvoll möglich.
In diesem Sinn wird der Beschluss des vorstehend genannten Bebauungsplanes vor-