Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.34

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- 708 -

einer allgemeinen Wohnbaudiskussion darüber zu sprechen, ob man solche
Modelle verstärkt fördern soll.
Heute geht es nur um das Rechtsgeschäft und es ist wichtig,
dass die Stadt Innsbruck über ein Grundstück verfügt, das letzten Endes für
den Wohnbau zur Verfügung steht. Weiters ist heute noch die Auflage des
Entwurfes des Bebauungsplanes zu beschließen. Wir müssen uns in dieser
Angelegenheit rasch bewegen, um den Wohnbau in der Stadt Innsbruck zu
forcieren. Die Vormerkungen für Wohnungssuchende werden auf Grund
der gesellschaftlichen Veränderungen immer mehr und daher ist keine Zeit
zu verlieren.
Ich ersuche, diesem Geschäft die Zustimmung zu erteilen. Der
heute noch zu beschließende Entwurf des Bebauungsplanes sieht eine vernünftige Blockrandverbauung, die an die Umgebung angepasst ist, vor. Die
ses Projekt wurde von Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung sowie von
StR Dr. Gschnitzer sehr behutsam aufbereitet und ich hoffe, dass der Beschluss des Bebauungsplanes zu diesem konkreten Grundstück auch eine
Mehrheit bekommt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist sehr erfreulich, dass
dieser städtebauliche Schandfleck im Stadtteil Saggen auf diese Weise beseitigt wird. Es ist höchste Zeit, dass hier eine Revitalisierung erfolgt und
es ist jenen, die die Verhandlungen geführt haben, Dank und Lob auszusprechen. Ich möchte auf die Aussagen von StR Mag. Schwarzl hinsichtlich der Ablösesumme eingehen, die durchaus beträchtlich ist.
Wenn man aber weiß, dass dieser Grund einen relativ hohen
Wert hat und derzeit der Mieterlös sehr gering ist, dann ergibt sich zwischen dem errechneten Ertragswert - wenn ich den Vorwert dieser Mieterlöse ermittle - und dem Verkehrswert eine sehr große Differenz. Bei solchen Rechtsgeschäften ist es üblich, dass sich die beiden Partner, Grundeigentümer und Berechtigte, den Vorteil, der sich aus dieser Differenz ergibt,
aufteilen.
Ich habe das im Stadtsenat anhand der Ziffernüberschläge
durchgerechnet und darf feststellen, dass diese Ablösesumme, die sicherlich aus der Sicht der Stadt Innsbruck sehr beträchtlich ist, durchaus angemessen und vertretbar ist. Aber wenn man diesen korrekten Weg und die-

GR-Sitzung 22.5.2003