Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.37

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Mai.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 711 -

und von ihrer Art in einer Qualität sind, dass man sie, wenn sie nicht im
Wohnungseigentum wären, längst schleifen würde.
Es gibt aber keine Chance ein Eigentumswohnhaus, auch
wenn es noch so schlecht bzw. miserabel ist, jemals wieder wegzubekommen, wenn unter 50 oder 100 Miteigentümern nur zwei Miteigentümer
"Nein" dazu sagen, da sie noch irgendeinen Schilling durch Subvermietung
von Substandardwohnungen daraus erlösen. Deshalb bin ich beim Eigentumswohnbau sehr skeptisch. Letztlich führt der Mietkauf, so wie er laut
vorliegendem Antrag vorschwebt, zum gleichen Ergebnis.
Das führt dann dazu, dass wir gemischte Verhältnisse haben,
da der Eine kauft und der Andere nicht. Ich glaube, dass das kein idealer
Vorschlag des Gesetzes war, deshalb wird er von den gemeinnützigen Bauträgern gar nicht so gerne realisiert. Unsere Fraktion wird diesem Ergänzungsantrag sicherlich nicht zustimmen. Wir werden uns überlegen, was
auf diesem Grundstück geschehen soll. Ich persönlich bin davon überzeugt,
dass man dort überwiegend sozialen Wohnbau errichtet.
GR Dr. Rainer: Ich bin der Meinung, dass der Ergänzungsantrag nicht zulässig ist. Wir haben heute in der Sitzung des Gemeinderates
über die Frage, ob eine Ablöse in dieser Höhe bezahlt wird oder nicht, abzustimmen. Ich kann einen Zusatzantrag stellen, dass man der Ablösezahlung zustimmt, wenn dies und jenes gemacht wird. Man kann jedoch nicht
sagen, dass man für die Ablöse ist, aber einen Antrag stellt, dass das und
das geschehen soll.
Heißt das, StR Dr. Pokorny-Reitter, dass Sie dem Antrag nicht
zustimmen, wenn der andere Beschluss nicht gefasst wird? Sie müssten den
Abänderungsantrag ...
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Das ist ein Ergänzungsantrag.)
Der Ergänzungsantrag ist nicht zulässig, da das Thema verfehlt ist. In dem
vorliegenden Antrag geht es darum, ob die Ablösesumme bezahlt wird oder
nicht. Wenn Sie sagen, dass diese Ablösesumme nur unter einer bestimmten Bedingung bezahlt werden soll, ist es in Ordnung und somit ein Abänderungsantrag.
(Bgm. Zach: Der Punkt acht ist ja bereits herausgestrichen.)
Ich bin der Meinung, dass der Ergänzungsantrag nicht zulässig ist.

GR-Sitzung 22.5.2003