Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.44

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geschlagen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B13, Pradl,
Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gn), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.

III 439/2014
Flächenwidmungsplan Nr. IN F21, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße
Nrn. 12 bis 14 (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN - F2), gemäß § 36
TROG 2011, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine sehr umfangreiche Stellungnahme eingegangen. Diese liegt dem Akt im
Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich gegen die
vorgesehene Widmung "Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb" und das damit
verbundene, geplante Gebäude. Es wird
positiv zur Kenntnis genommen, dass das
Projekt gegenüber der letzten Variante reduziert wurde. Es wird aber bemängelt,
dass verschiedene Unterlagen und Gutachten fehlen würden.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt, wobei sich keine
neuen Aspekte ergeben haben, die nicht
bisher schon bedacht worden wären. Die
genannten fehlenden Unterlagen wurden
bereits vor der Auflage des zweiten Entwurfes ergänzt. Nach Beratung im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und ProjekGR-Sitzung 22.01.2015

te wird deshalb die Beschlussfassung des
vorstehend genannten Flächenwidmungsplanes vorgeschlagen.
Projektbezogene Vereinbarungen sind erforderlich, sollen aber in Zusammenhang
mit der Änderung des Bebauungsplanes
abgeschlossen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Pokorny-Reitter):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Reisecker und
GRin Eberl, 3 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN - F21,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14 (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2), gemäß § 36
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
35.

III 13511/2014
Erlassung einer Bausperre im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. WI - B21, Wilten, Bereich westliche Pastorstraße zwischen Betriebsgebäude Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße
und A12 Inntal-Autobahn, gemäß
§ 72 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Die Bausperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. WI - B21, Wilten, Bereich westliche Pastorstraße zwischen Betriebsgebäude Innsbrucker Verkehrsbetriebe und