Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.113
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re 1990 ein Baumschutzgesetz, in der Stadt Salzburg seit 1992, in der Stadt
Wien seit 1974, in der Stadt Basel seit 1993, in der Stadt München seit
1976 und in der Partnerstadt Freiburg seit 1983.
Die Anrufe haben ergeben, dass sich die Baumschutzgesetze,
bzw. die Baumschutzverordnungen dort sehr gut bewährt haben und vom
allergrößten Teil der Bevölkerung auch befürwortet werden. Ich habe einige Aussagen zusammengefasst und würde diese gerne vorlesen:
"Wichtig ist, dass es ein Gesetz gibt, das den Wert der Bäume anerkennt.
Bäume sind von großem bzw. ökologischem Nutzen, besonders wenn sie
als Baumgruppen bzw. in Alleen zusammenstehen.
Bäume sind für die Erhaltung der Lebensqualität wichtig.
Die Vernunft mit Bäumen hat zugenommen.
Das Baumschutzgesetz ist ein wirksames Instrument zum Schutze der
Bäume und hat sich sehr gut etabliert.
Es gibt überwiegend positive Resonanzen in der Bevölkerung und der
Wert der Bäume wird nun anders beurteilt."
Hätten wir schon in früheren Jahren ein Baumschutzgesetz gehabt, dann
wäre bei bestimmten Bauprojekten der Umgang mit Bäumen ein sorgsamerer gewesen. Man hätte die Bäume nicht so radikal entfernt, sondern vielleicht doch den einen oder anderen großen Baum verschont.
Auch im Umweltplan der Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog, der im Feber-Gemeinderat diskutiert wurde, ist eigentlich von
Bäumen nicht viel enthalten. Auch jetzt in diesem neuen Umweltreport
2001/2002, den ich vor zwei Tagen erhalten habe, ist punkto Bäume oder
Naturschutz in der Stadt Innsbruck leider überhaupt nichts enthalten. Umso
wichtiger ist es in puncto Bäume etwas zu unternehmen und die Bäume in
der Stadt Innsbruck unter Schutz zu stellen, damit man mit ihnen sorgsamer
umgeht.
Auch wenn es derzeit in der Stadt Innsbruck viele Grünflächen
mit Bäumen gibt, so sind diese Flächen zum Teil bereits als Bauland umgewidmet. Hier kann in den nächsten Jahren sehr viel geschehen. Wenn
jedermann mit den Bäumen umgehen kann wie er will, besteht die Gefahr,
dass alles abgeholzt wird. In dieser Baumschutzverordnung wird nicht je-
GR-Sitzung 22.5.2003