Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.115
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eine Grünpolitik des Konservierens machen. Es ist immer wieder notwendig, dass man Bäume fällt und Bäume erneuert. (Beifall)
Im letzten Jahr hat es im Stadtpark Rapoldi die dramatische
Situation gegeben, dass eine über 80-jährige Dame durch das Auseinanderbrechen einer Trauerweide sehr schwer verletzt wurde. Natürlich wurden
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mag.-Abt. VI, Grünanlagen,
durch diesen Vorfall sensibilisiert. Es wurden dann relativ viele Bäume,
insbesondere Weichhölzer, Weiden und Pappeln - die dazu neigen faul zu
werden und durch das weiche Holz besonders sturzgefährdet sind - auf die
Stabilität überprüft und es war notwendig, eine größere Anzahl der Bäume
zu entfernen. Man hat jedoch überall dort, wo ein alter kranker Baum entfernt wurde, einen neuen Baum gesetzt. Manchmal ist es bei Neugestaltungen auch notwendig, dass Bäume entfernt werden, um Baumaßnahmen zu
ermöglichen.
Die Diskussion um das Baumschutzgesetz ist eigentlich in der
Stadt Innsbruck sehr alt. Ich habe bereits vor 20 Jahren - ich glaube das war
im Jahre 1983 - einen solchen Antrag gestellt, der damals auch mehrheitlich angenommen wurde, allerdings beim Land Tirol auf nicht sehr viel Zustimmung gestoßen ist. Damals wurde dieser Antrag elegant entsorgt und
man hat nicht viel darüber diskutiert.
Der damalige Landtagspräsident Thoman hat zur mir gesagt,
dass auf Landesebene kein Baumschutzgesetz gewünscht wird, da es nicht
nur Widerstand in der Stadtgemeinde Innsbruck geben würde, sondern
auch in Gemeinden und Städten, die ein solches Gesetz erlassen könnten.
Ohne Landesgesetz kann die Stadtgemeinde Innsbruck nämlich keine Verordnung beschließen, da die Rechtsgrundlage dazu fehlt. Das heißt, dass
die Stadt Innsbruck zur Erlassung einer Baumschutzverordnung ein Landesgesetz benötigt. Die Stadt Graz hat ursprünglich auch eine Verordnung
ohne Landesgesetz beschlossen, die dann der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat.
In der Zwischenzeit habe ich doch umgedacht und bin der
Auffassung, dass wir eine sehr aktive Baumgesinnung schaffen sollen. Man
sollte aber nicht versuchen, mit Paragraphen Bäume zu halten. In der Regel
dürfen in anderen Städten Bäume mit einem Umfang von über 40 cm nicht
GR-Sitzung 22.5.2003