Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.148

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Ich habe mich in einem neuen Kindergarten in Mils erkundigt.
Man antwortete mir, dass ein Planschbecken im Kindergarten aufgrund der
neuen Bestimmungen überhaupt nicht in Frage kommt. Ich sage ganz offen
und ehrlich, anfangs war auch ich der Meinung, dass StR Mag. OppitzPlörer in dieser Angelegenheit vielleicht übergenau handelt. Ich bin ihr
dankbar, dass sie so gewissenhaft vorgegangen ist. Stadtphysika SenR
Dr. Renner wird dem Gemeinderat eine schriftliche Darstellung der Situation übermitteln. Hüte sich jeder, einer anerkannten Ärztin, die eine solche
Position in der Stadt Innsbruck innehat, etwas anzuhängen. (Beifall)

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.

GR Marinell: Ich denke, dass es in erster Line nicht um die
Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes 1976 geht. Niemand bestreitet,
dass es dieses Gesetz gibt und es eingehalten werden muss. Das ist ganz
klar.
(StR Mag. Oppitz-Plörer: Sie haben heute am eigenen Leib erfahren, was
die Eltern von den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes 1976 halten.)
(Bgm. Zach: Morgen wird in der Zeitung stehen: Seit dem Jahr 1977 müsste die Stadt Innsbruck die Planschbeckenfrage lösen. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken.)
Trotz alledem, das Bäderhygienegesetz 1976 existiert und muss eingehalten
werden, auch wenn die Eltern nicht froh darüber sind.
(Bgm. Zach: Man muss vorher wissen, was man anstiftet.)
Ich glaube, es geht um die Frage des politischen Willens; um
eine klare Aussage, ob man diese Kinderplanschbecken - natürlich in sanierter Form, sodass sie allen Auflagen entsprechen - will oder nicht. Es
muss hier ein klares Ja oder ein klares Nein geben. Muss eine Sanierung
wirklich wie angegeben € 80.000,-- bis € 100.000,-- kosten? Es gibt Bei-

GR-Sitzung 22.5.2003