Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.160

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Mai.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 834 -

StR Dr. Pokorny-Reitter hat die von mir angegebenen Kosten
einer Neuerrichtung der Planschbecken in den städtischen Kindergärten angezweifelt. Genau solche Äußerungen wurden bei der Elternversammlung
gegenüber den Eltern gemacht. GR Marinell hat die Angelegenheit dort anders dargestellt, als sie es in der heutigen Sitzung des Gemeinderates tut.
Ich kam zur heutigen Sitzung des Gemeinderates zu spät, weil in dieser Elternversammlung zweieinhalb Stunden diskutiert wurde.
StR Dr. Pokorny-Reitter hat vorhin behauptet, dass die Errichtung von Planschbecken in den städtischen Kindergärten billiger zu bewerkstelligen sei als von mir angegeben. Diese Behauptung bedarf einer
Erklärung! StR Dr. Pokorny-Reitter weiß, dass bei Ausschreibungen eines
Hotels und solchen der Stadt Innsbruck über Gehsteige usw. gewisse Unterschiede bestehen. Ein Elternvertreter hat sich heute bereit erklärt, entsprechende Angebote einzuholen, weil er die angegebenen Kosten für die
Errichtung von Kinderplanschbecken bezweifelte. Mir erschienen diese
Kosten auch sehr hoch. Es wurden zwei Angebote eingeholt. In dem von
StR Dr. Pokorny-Reitter angegebenen Betrag in der Höhe von € 50.000,-sind noch keine baulichen Maßnahmen enthalten.
Das Planschbecken muss vollkommen unterfüllt werden. Man
benötigt ein Ausgleichsbecken, welches das Wasser noch einmal bis zu einem Drittel des Inhaltes des bestehenden Beckens umwälzen kann. Das
Wasser muss den ganzen Tag dreimal pro Stunde umgewälzt werden. Es
braucht eine automatische Dosieranlage, um selbstständig filtern zu können. Es ist stündlich in einem Protokoll festzuhalten, welche Keime in welcher Anzahl auftreten. Das ist bei einem privaten Schwimmbecken für vier
bis acht Personen, das mit Haube, Umwälzanlage und einem kleinen Filter
in einem Garten errichtet wird, nicht nötig. Die Kindergärtnerinnen müssen
im Betrieb dieser Becken und in Erster Hilfe geschult werden. Bei noch
strengerer Auslegung müssen alle WC-Anlagen und der Erste-Hilfe-Raum
dem Bäderhygienegesetz 1976 entsprechen.
Man kann nicht mit den Umständen vor zehn Jahren argumentieren. Vor zehn Jahren benötigte man auch noch keine Straßen in der heutigen Breite, da war alles anders.

GR-Sitzung 22.5.2003