Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf
- S.6
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Weitere Erklärungen hierzu liegen mir
nicht vor. Damit stelle ich fest, dass die
entsprechenden Ersatzmitglieder an die
Stelle der jeweils verzichtenden Wahlwerberinnen und Wahlwerber bzw. der zu vertretenden GRin Moser treten und ordnungsgemäß eingeladen wurden.
4.4
Namensänderung "Sozialdemokratische Partei Österreichs Dr.in Marie-Luise PokornyReitter" (SPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest ein
Fax des Bezirksgeschäftsführers der SPÖ
Innsbruck, welches am 15.5.2012 eintraf:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Zustellungsbevollmächtigter der Wählergruppe "Sozialdemokratische Partei Österreichs - Dr.in Marie-Luise PokornyReitter" (Kurzbezeichnung: SPÖ) zur Innsbrucker Gemeinderatswahl 2012, geben
wir Ihnen eine Namensänderung bekannt.
Der Bezirksvorstand der SPÖ Innsbruck
hat in einer Vorstandssitzung am Montag,
dem 14.5.2012 die Änderung der Wählerbezeichnung auf "Sozialdemokratische
Partei Österreichs" (Kurzbezeichnung:
SPÖ) einstimmig beschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Harald Mimm
Bezirksgeschäftsführer."
5.
I-Präs. 455e/2012
Bestimmung der Größe des
Stadtsenates
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gemäß § 11
Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) besteht der
Stadtsenat aus dem Bürgermeister, dem
ersten und dem zweiten BürgermeisterStellvertreter sowie mindestens vier und
höchstens sechs weiteren Mitgliedern. Der
Gemeinderat setzt die Anzahl der weiteren
Stadtsenatsmitglieder fest.
Die Festlegung der Anzahl der weiteren
Mitglieder des Stadtsenates hat gemäß
§ 83 lit. a der Innsbrucker Wahlordnung
2011 (IWO) in der konstituierenden SitKonstituierende GR-Sitzung 16.5.2012
zung des neu gewählten Gemeinderates
zu erfolgen. Diese Entscheidung gilt es
nunmehr durch den Gemeinderat herbeizuführen.
In diesem Sinne liegt ein Antrag vor,
die Anzahl der weiteren Stadtsenatsmitglieder mit vier festzusetzen, sodass der
Stadtsenat insgesamt über sieben Stadtsenatsmitglieder verfügt.
GR Federspiel: Ich stelle hiermit einen
Abänderungsantrag zum Antrag der Frau
Bürgermeisterin und
beantrage, wie bereits im Gemeinderat
beschlossen und in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) geeinigt, die Anzahl
der Stadtsenatsmitglieder von derzeit sieben auf neun festzulegen.
Federspiel e. h.
Prinzipiell habe ich mir nur die verschiedenen Homepages, die die betreffenden
Parteien zum Thema Stadtsenatsmitglieder die letzten Monate und Wochen bestückt haben, angesehen.
Dabei ist mir von StRin Mag.a Pitscheider
vom Oktober 2011 Folgendes aufgefallen.
Frau Bürgermeisterin, mit Deiner Erlaubnis
möchte ich das gerne zitieren:
"Die überparteiliche StadtrechtsreformKommission (StRRK) der Stadt Innsbruck
hatte sich auf neun fixe Mitglieder geeinigt.
Das aus gutem Grunde. Nach jeder Wahl
begann die Liste "Für Innsbruck" (ÖVP) bei
den Koalitionsgesprächen mit einem politischen Kuhhandel alla: "Wenn ihr da und
dort zustimmt, bekommt ihr einen Sitz im
Stadtsenat, wenn nicht, wird die Anzahl so
festgelegt, dass man nicht dabei ist".
Damit dieses leidige Machtspielchen ein
Ende hat, wurde im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine fixe
Anzahl von neun Stadtsenatsmitgliedern
verankert."
Soweit StRin Mag.a Pitscheider mit der
Headline: "Es ist vollbracht".
Soviel, Freunde der Innsbrucker Grünen,
zur Ehrlichkeit, Anstand und Geradlinigkeit, das die Innsbrucker Grünen immer
dementsprechend in der Öffentlichkeit
propagieren.