Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf
- S.24
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Werkzeuges, wie es ein Ausschuss für
SeniorInnen sein könnte.
Bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates werde ich diesbezüglich einen Antrag einbringen und hoffe, dass auch die
anderen Gruppierungen dabei mitstimmen. Sollte der Antrag abgelehnt werden,
werde ich die nunmehr im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vorgesehene neue Bürgerinnen- und Bürgerbefragung durchführen.
Mir scheint, dass die Seniorinnen und Senioren in der Stadt Innsbruck zu wenig
Gewicht haben.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dazu aufklärend möchte ich sagen, dass die Ausschüsse wirklich durchforstet wurden, da
es eine Vielzahl von Ausschüssen gibt, wo
die Bestellung und Besetzung der Ausschüsse manchmal parallel läuft. Es gibt
den Ausschuss für Bildung und Gesellschaft, da es keinen eigenen Jugendausschuss, Frauenausschuss und Ausschuss
für Integration gibt. Im Ausschuss für Bildung und Gesellschaft sind alle Gruppen
der Gesellschaft, welche für sich eine Bedeutung haben, zusammengefasst.
GR Kritzinger, Du wirst einen Antrag stellen und wir werden in diesem Falle im
Gemeinderat darüber befinden.
GR Kritzinger: Die Seniorinnen und Senioren werden jetzt wieder im Sozialbereich angesiedelt. Die Seniorin bzw. der
Senior ist kein Sozialfall. Das möchte ich
hier gerne festhalten. Jeder hat noch seine
Position und Stellung in der Gesellschaft
und es gibt Seniorinnen und Senioren, die
wirklich noch ihre volle Leistungskraft erbringen.
Deshalb weigere ich mich hier. Man könnte den Gesundheitsbereich und den Seniorinnen- bzw. Seniorenbereich zusammenschließen.
12.2
Bestimmung der Größe der Ausschüsse des Gemeinderates
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gemäß
§ 30 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 bestimmt der
Gemeinderat die Anzahl der Mitglieder der
Ausschüsse.
Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012
Es ist vorgesehen, dass sich die Ausschüsse aus sieben Personen zusammensetzen.
StR Gruber: Die Anzahl der Mitglieder mit
sieben Personen ist durchaus probat und
adäquat. Ich möchte darüber auch keine
großen Debatten führen.
Allerdings muss man sagen, dass es eine
gute Gepflogenheit war, ist und auch in
Zukunft bleiben sollte, dass der Kontrollausschuss dahingehend vergrößert wird,
damit auch die kleinen Fraktionen - hier
möchte ich noch einmal den Geist der
Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK)
hervorheben und zitieren, was die Innsbrucker Grünen gemeinsam mit uns über
Jahre vertreten haben - auch ein Mitbestimmungsrecht haben. Deshalb stelle ich
den Antrag,
dass im Kontrollausschuss die Anzahl der
Mitglieder auf neun erhöht wird.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dann ist die
FPÖ und die kleinste Oppositionsfraktion
nicht enthalten.)
Frau Bürgermeisterin, da hast Du vollkommen Recht. Hier könnte man ein probates Mittel finden, dass man vielleicht
entsprechende Kodierungen vornimmt.
So pragmatisch bin ich natürlich, dass wir
nicht soweit erweitern können, dass dann
auch Ein-Frau/Mann-Fraktionen Platz finden.
Tatsache wäre, dass bei einer Zahl von
neun Mitgliedern, aus dem dritten Lager
jemand in Vertretung hier wäre. Das wäre
sicherlich der Demokratie, dem Kontrollgedanken und der Kontrollfunktion nützlich
und den kleinen Fraktionen ein Entgegenkommen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es
nicht jeden treffen kann und ich möchte
auch keine "aufgeblähten" Ausschüsse.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das würde
natürlich gerade die FPÖ unverhältnismäßig treffen, wenn bei 96.000 Wahlberechtigten der Unterschied mit 80 Stimmen dazu führt, dass jemand im Ausschuss vertreten ist oder nicht.
Insofern darf ich beruhigen, dass mir die
demokratischen Gepflogenheiten durchaus vertraut sind, wenn sie mir sinnvoll er-