Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.5
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- 302 -
1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Punkt 5., Antrag des Kontrollausschusses,
gesamter Akt:
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung des Punktes 5. der Tagesordnung in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
3.
Totengedenken
3.1
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Klecatsky
Hans Richard, Justizminister a. D.,
ausgezeichnet mit dem Verdienstkreuz der Stadt Innsbruck, verstorben am 23.04.2015
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Hans Richard Klecatsky wurde am
06.11.1920 in Wien geboren. Bereits in jungen Jahren interessierte er sich für die
Rechtswissenschaften und begann so nach
der Matura sein Jus-Studium in Wien.
GR-Sitzung 21.05.2015
Seine Einberufung zur Luftwaffe nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges unterbrach
das Studium. Nach Kriegsende schloss er
dieses aber 1947 mit der Promotion ab.
Noch im Herbst desselben Jahres legte er
die Richteramtsprüfung beim Oberlandesgericht Wien mit "sehr gutem" Erfolg ab.
In den Jahren 1948 bis 1951 war er im Verwaltungsgerichtshof tätig. In dieser Zeit hatte er unter anderem auch das sogenannte
„Habsburg-Erkenntnis“ bearbeitet, unter das
er als Berichterstatter den später oft zitierten Satz: „Es steht im Rechtsstaat kein
Mensch über dem Recht und keiner außerhalb des Rechts.“ setzen konnte.
Im April 1951 wurde er in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes berufen
und zum Sektionsrat ernannt. Hier war er
maßgeblich am Wiederaufbau der Österreichischen Rechtsordnung und dem schließlich 1955 zustande gekommenen Wiener
Staatsvertrag beteiligt.
Nach seiner Habilitierung übernahm
Dr. Hans Richard Klecatsky 1964 an der
Universität Innsbruck die Dozentur für Allgemeine Staatslehre und österreichisches
Verfassungsrecht, Verwaltungslehre und
österreichisches Verwaltungsrecht.
1965 wurde er als Ersatzmitglied in den
Verfassungsgerichtshof berufen und nur einen Monat später an der Universität Innsbruck zum Professor für Öffentliches Recht
ernannt.
Univ.-Prof. Dr. Klecatsky übernahm im Kabinett von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus,
als erster prominenter Quereinsteiger in die
Politik, 1966 das Justizressort. Untrennbar
mit Hans Richard Klecatsky sind die Vorarbeiten zur ersten großen Strafrechtsreform
in der Nachkriegszeit verbunden. Unter seiner Ministerschaft wurde mit dem 1970 in
Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz die
rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in
Österreich geschaffen.
In seiner Eigenschaft als wissenschaftlicher
Leiter und Gründungsmitglied der „Euregio
Alpina – Studiengruppe Alpenregion“ gehörte seine volle wissenschaftliche Aufmerksamkeit der politischen Entwicklung Südtirols im Rahmen des italienischen Staatsverbandes und dem Aufbau des italienischen Rechts an der Universität Innsbruck