Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.25
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Diese Banken sind alle die gleichen Verbrecherinnen, wenn ich das einmal so sagen
darf.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer:
GR Dr. Stemeseder, Sie sprechen nicht
zum Thema. Ich entziehe Ihnen das Wort.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP, 8 Stimmen; gegen Tiroler Seniorenbund, 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Bildung
und Gesellschaft vom 14.04.2015
(Seite 321) wird angenommen
GRin Mag.a Schwarzl referiert den Antrag
des Ausschusses für Umwelt, Energie und
Mobilität vom 28.04.2015:
19.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Verkehrsmaßnahme
Beschluss (einstimmig):
Die Verkehrsmaßnahme wird laut Beilage
genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 06.05.2015:
20.
autobahn und Egger-Lienz-Straße (als
gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 10v, Nr. 80bj,
Nr. 80/ej, Nr. 80/hg, Nr. 85/n und Nr. 753)
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011, wird beschlossen.
21.
Maglbk/8900/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B23, Wilten, Bereich zwischen Duilestraße, Feldstraße und
A12 Inntalautobahn, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Maglbk/9238/SP-FW-WI/1
Beschluss (einstimmig):
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F24, Wilten, Bereich zwischen Brennerstraße,
ÖBB, Inntalautobahn und EggerLienz-Straße (als gänzliche oder
teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 10/v, Nr. 80/bj,
Nr. 80/ej, Nr. 80/hg, Nr. 85/n und
Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 TROG 2011
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F24, Wilten, Bereich zwischen Brennerstraße, ÖBB, InntalGR-Sitzung 21.05.2015
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B23, Wilten, Bereich zwischen Duilestraße, Feldstraße und A12 Inntalautobahn, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.