Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf

- S.39

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- 336 -

eine Position, eine Stellung und auch einen
sozialen Aufstieg zu erarbeiten.

Deshalb möchte ich einen Abänderungsantrag stellen:

Dass das gelungen ist, dafür ist das Olympische Dorf für mich ein Paradebeispiel. Ich
stehe zu einhundert Prozent hinter dem
Olympischen Dorf und sage, dass es notwendig ist, es auch als einen Entwicklungsstadtteil zu sehen, der in relativ kurzer, aber
moderner Zeit eine soziale, gesellschaftliche und integrative Entwicklung ermöglichte.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Nichtsdestotrotz gibt es keine ungeteilte Zustimmung zum DDr.-Alois-Lugger-Platz. Ich
glaube, es gibt hier im Gemeinderat niemanden, der sagt, dass es der schönste
Platz der Stadt Innsbruck ist. Da gibt es einiges zu verbessern. Es mag sein, dass die
Formulierung im Antrag etwas zu weit geht,
aber GR Buchacher hat einen Abänderungsantrag vorbereitet. Vielleicht findet
dieser dann die Zustimmung.
GR Buchacher: Das Engagement von
Bgm.-Stellv. Kaufmann, GR Grünbacher
und auch anderen im Stadtteil Olympisches
Dorf ist ja unbestritten. Ich habe dazu auch
nichts Gegenteiliges zu sagen. Man darf im
Detail aber schon ein wenig anderer Meinung sein.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter hat bereits den
Film erwähnt. Er war sehr interessant, aber
für mich war er auch nicht gerade der "Heuler". Ganz wahrheitsgemäß wird die Situation auch nicht gerade dargestellt, denn neben dem Platz muss man z. B. erwähnen ich weiß nicht, ob Du mir da auch widersprichst, Bgm.-Stellv. Kaufmann -, dass
immer mehr Gastronomiebetriebe zusperren und dafür völlig überflüssige Wettbüros
aufsperren.
Das ist z. B. eine Sache, die ich kritisch anspreche. Da bin ich nicht gegen die BewohnerInnen des Olympischen Dorfes. Ich will
deshalb auch nicht der Gegner von Dir sein.
Wir haben eben manchmal auch verschiedene Meinungen.

Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zu beauftragen, im Zusammenhang
mit der anstehenden Verdichtung im Olympischen Dorf und der Regionalbahnführung
eine Neugestaltung des DDr.-Alois-LuggerPlatzes zu prüfen.
Buchacher, eigenhändig
Beschluss (einstimmig):
Der Abänderungsantrag von GR Buchacher
wird dem Inhalt nach angenommen.
Schriftführerin Mag.a Plankensteiner
übernimmt die Schriftführung.
27.11 I-OEF 37/2015
Direkte Zufahrtsmöglichkeit zum
Frachtenbahnhof für Pkw
(GR Buchacher)
Der Antrag wird von Frau Bürgermeisterin
zurückgewiesen, da er nicht in den eigenen
Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck fällt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: In der Sitzung
des Gemeinderates am 05.12.2013 ist ein
gleichlautender Antrag eingegangen. Schon
allein aus diesem Grund muss ich den gegenständlichen Antrag zurückweisen. Auch
darf ich aus dem damaligen Protokoll zitieren: "Der Antrag wird nicht behandelt, da er
nicht in den eigenen Wirkungsbereich der
Stadt Innsbruck fällt."
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Der erste Teil dieser Aussage von Frau
Bürgermeisterin stimmt nicht. Es ist natürlich laut Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) und Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) zulässig, idente
Anträge zu stellen. Man darf nur einen bereits gestellten Antrag nicht mittels eines
dringenden Antrags abändern. Das nur zur
Berichtigung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen Dank.
Ja, das ist natürlich richtig.

GR-Sitzung 21.05.2015