Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.69
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§4
Geschlechlsspezifische Bezeichnung
Personenbezogene
Begriffe
In
dieser
Verordnung
haben
keine
geschlechtsspezifische Bedeutung . Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte
Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
§5
Inkrafttrelen
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin e.h.